Gefragte Kostümierung Polizei warnt an Halloween vor „Squid Game“

Düsseldorf · Die Serie „Squid Game“ wird vermutlich auch Auswirkungen auf Halloween haben, die dunkelgrünen Trainingsanzüge und roten Overalls sind sehr gefragt. Die Polizei richtet daher an die Feiernden einige Warnungen.

 Die Nachfrage nach Kostümen aus der südkoreanischen Netflix-Serie „Squid Game" ist groß.

Die Nachfrage nach Kostümen aus der südkoreanischen Netflix-Serie „Squid Game" ist groß.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es mancherorts wieder gruselig zugehen. Große und kleine Gespenster, Monster und Zombies werden die Straßen unsicher machen und von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu ergattern. In diesem Jahr werden sich vermutlich an Halloween auch Gestalten in dunkelgrünen Trainingsanzügen und in roten Overalls herumtreiben, die ihre Gesichter hinter schwarzen Masken verbergen; die Kostüme aus der südkoreanischen Serie „Squid Game“ sind sehr gefragt.

Die Polizei sieht das mit etwas Sorge. „Einzelne Squid-Game-Kostümierte könnten die neuen Horrorclowns werden, die vor ein paar Jahren Unbeteiligte attackiert und heftig erschreckt haben“, sagt Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Wir können nur davor warnen, die Spiele aus der Serie an Halloween in aller Öffentlichkeit nachzuspielen. Unbeteiligte können nicht erkennen, ob es sich um Spaß handelt oder nicht. Und auch wir als Polizei können das im Ernstfall nicht immer sofort erkennen“, warnt Rettinghaus. „Ketchup zum Beispiel als Blutersatz ist gerade im Dunkeln auf den ersten Blick nicht als solches auszumachen.“

Bei der nicht unumstrittenen südkoreanischen Serie „Squid Game“ wird in neun Folgen die Geschichte von knapp 500 Menschen erzählt, die sich alle hoch verschuldet haben. Sie treten in scheinbar harmlosen Kinderspielen gegeneinander an, um ein Preisgeld in Millionenhöhe zu gewinnen. Doch der makabre Wettbewerb lässt keine zweite Chance zu: Wer es nicht in die nächste Runde schafft, wird umgehend getötet. Die Serie ist weltweit die erfolgreichste Netflix-Produktion.

Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW, warnt an Halloween ebenfalls vor überzogenem Schabernack. „Feiern und Spaß haben ist natürlich erlaubt. Aber man muss sich auch an Halloween an die Gesetze halten. Besonders Unbeteiligte dürfen nicht erschreckt werden“, so Mertens. Das meint auch Rettinghaus: „Niemand sollte andere mit Kettensägen und Äxten erschrecken. Das hat mit Spaß nichts zu tun.“

Squid Game: Charaktere und Figuren der Netflix-Serie - Fotos
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Das sind die Charaktere aus der Serie „The Squid Game“

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Es ist nicht das erste Mal, dass Netflix optische Auswirkungen auf Halloween hat. 2018 zum Beispiel mischten sich auffällig viele Kostümierte unter die Feiernden, die einen roten Anzug und eine Dalí-Maske trugen – so wie die Bankräuber in der spanischen Serie „Haus des Geldes“, ebenfalls ein Welthit. Hinzu kommt, dass sich die Kostüme der beiden Serien „Squid Games“ und „Haus des Geldes“ sehr ähnlich sind: Overalls, Maschinenpistolen und Masken.

Die Verkleidungen können im Internet bestellt oder in Kostümgeschäften gekauft werden; der rote Overall mit Kapuze kostet zum Beispiel rund 35 Euro, die dazugehörige Maske acht Euro; sie ist allerdings zum Teil schon vergriffen. Grund für die lückenhafte Verfügbarkeit sind erhöhte Nachfrage und Lieferverzögerungen aus Asien. Nach Angaben der Branche sind die Kostüme der Aufseher aus „Squid Game“ mit Maske und Gewehr wesentlich beliebter als die Jogginganzüge der Opfer. „Halloween ist ein gruseliges Fest, da wollen die Menschen die Bösen sein“, sagt René Georg, Mitinhaber von „Creativ-Discount & Party-Discount“ mit Standorten in Düsseldorf, Köln und Heiligenhaus.

Wer an Halloween von einem Horrorclown, Zombie und Squid-Game-Aufseher heftig erschreckt, verfolgt, bedroht oder sogar angegangen wird, sollte die Polizei unter 110 alarmieren. Denn Menschen – auch nur zum Schein – mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen zu bedrohen, ist strafbar. Insbesondere dann, wenn sich der Bedrohte aus Angst in eine gefährliche Situation begibt – beispielsweise im Straßenverkehr. Der Täter haftet dann straf- und zivilrechtlich für die Folgen. Sollte das Opfer durch den Schreck gar einen Herzinfarkt erleiden, lautet der Tatbestand womöglich fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.

(csh)
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