Brandschutz und Rettungseinsätze So arbeitet die Feuerwehr in NRW

In NRW gibt es 30 Berufsfeuerwehren mit 9982 Beamten im Einsatzdienst sowie 396 Freiwillige Feuerwehren mit 87.161 ehrenamtlichen Angehörigen sowie 4813 hauptamtlichen Kräften im Einsatzdienst. Hinzu kommen 81 Werkfeuerwehren (ohne Bergbau) mit 5215 Angehörigen sowie 18 anerkannte Betriebsfeuerwehren mit 432 Kräften. Das geht aus einem Bericht des NRW-Innenministeriums hervor.

Zuständig für die Feuerwehren sind die Städte und Gemeinden, denn der Brandschutz zählt zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Es ist zudem per Gesetz geregelt, dass Städte über 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr haben müssen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Kleinere Städte können, aber müssen keine haben.

Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird durch die Landesgesetzgebung mit den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- bzw. Hilfeleistungsgesetze geregelt.

Bei der Feuerwehr gibt es verschiedene Organisationsformen. So wird unterschieden in die Freiwillige Feuerwehr, Berufsfeuerwehr, der Betriebs- und Werkfeuerwehr und in wenigen Fällen in die Pflichtfeuerwehr.

Zu den Aufgaben der Feuerwehr zählen auch immer mehr die sogenannten Hilfsleistungen. Schon jetzt machen die Hilfeleistungen zwei Drittel aller Einsätze aus. Zu den Hilfsleistungen zählt etwa, wenn Menschen aus einer Notlage befreit werden. Auch der Abtransport von gefährlichen Stoffen gehört dazu.

Die Feuerwehr kommt auch zum Einsatz von Bergen von Personen – sei es auf der Autobahn oder im sonstigen Straßen- und Zugverkehr.

Die Feuerwehr ist auch für Tierrettungen zuständig.

Zur gängigen Ausrüstung der Feuerwehr gehören auch Drehleitern mit denen sie Menschen in höher gelegenen Stockwerken befreien kann.
Innerhalb der Feuerwehr gibt es zudem noch zahlreiche Verbände. Alle Landesfeuerwehrverbände sind im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) zusammengeschlossen. Zudem gibt es noch den VFDB – die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes – sowie die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF). In der VFDB sind verschiedenste Institutionen vertreten, deren Ziel die Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr ist.

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