Mönchengladbach Sieben Jahre Jugendstrafe für Messerstecher

Mönchengladbach · "Es tut mir leid", hatte der 18-jährige Messerstecher in seinem Schlusswort beteuert. Wegen Totschlags, schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte die Erste Jugendkammer den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren. Der junge Mann, dessen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden war, reagierte gefasst.

 Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Foto: ddp, ddp

Am 12. November vergangenen Jahres hatte der Jugendliche mit dem türkischen Pass in Rheydt in der Nähe einer Disco einen Gleichaltrigen mit einem einzigen Messerstich verletzt. Stunden später verstarb das Opfer an der tödlichen Herzstich-Verletzung. Der 18-Jährige stellte sich der Polizei, bestritt aber jegliche Tötungsabsicht.

Auf dem Gelände der Diskothek "Weekend" war es an dem Novemberabend zwischen dem Angeklagten und dem Opfer zu einem Streit gekommen. Die Türsteher hätten ihn nicht in die Diskothek gelassen, hatte sich der 18-Jährige vor Gericht erinnert. Aber auch das Opfer sei damals von den Türstehern abgewiesen worden. Der später Getötete habe ihn provoziert und Streit angefangen. Dann habe der Gleichaltrige ihm einen Faustschlag verpasst, so der Angeklagte.

Wütend habe er vor dem Opfer ein Klappmesser geschwenkt und dabei "unabsichtlich" den Gleichaltrigen getroffen. Doch im Prozess wurde nach den Zeugenaussagen von Begleitern der beiden 18-Jährigen bald klar, dass es so nicht gewesen sein kann. Der Angeklagte soll damals mit dem Messer in der Hand hinter dem Opfer hergelaufen sein und gedroht haben: "Ich stech dich ab".

Dessen Kumpel stellte sich zwischen die Streithähne. Er habe den Angeklagten weggedrückt, hatte der Zeuge ausgesagt. Doch der Messerstecher sei ausgerastet und habe zugestochen. Dann sei er mit dem Motorroller davongefahren. Die angebliche Notlage nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab, berücksichtigte aber, dass er damals provoziert wurde.

Doch die Richter machten den Angeklagten jetzt nicht allein wegen Totschlags sondern auch wegen schweren Raubes verantwortlich. Im Internet hatte dessen Freundin einen Mann kennengelernt und ihn, wie vereinbart, für 50 Euro im Mülforter Park an einen Baum gefesselt, um an ihm nach Wunsch sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Doch dann erschien der 18-Jährige mit seinen Freunden und schlug mit einem Teleskopschlagsstock auf den hilflosen Mann ein. Der war bereits mit Klebeband an einem Baum gefesselt. Als sich ein Fußgänger mit seinem Hund näherte, liefen die jungen Männer davon. Zuvor hatten die Täter dem schreienden Opfer 40 Euro, Handy und Kreditkarte abgenommen.

(RP)
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