Krefeld Sektenarzt Hopp denkt über Einspruch gegen Kündigung nach

Krefeld · Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Sektenarzt Hartmut Hopp denkt über einen Einspruch gegen seine Wohnungskündigung durch die Krefelder Wohnstätte nach. Hopp (67) schrieb am Donnerstag in einer Mail an unsere Zeitung: "Bezüglich der Frage der Kündigung muss ich auf die offizielle Mitteilung warten, ohne die ich mich zu der Begründung nicht äußern kann und noch weniger entscheiden, ob ein Einspruch zweckmäßig ist."

 Hartmut Hopp gestern an der Haltestelle "Edelstahlwerke" .

Hartmut Hopp gestern an der Haltestelle "Edelstahlwerke" .

Foto: Samla

Zum 1. September will Hopp eigentlich in ein Wohnstätte-Haus in Linn einziehen. Die Wohnstätte hat dem mit internationalem Haftbefehl gesuchten zweiten Mann der chilenischen Foltersekte "Colonia Dignidad" gekündigt.

Der chilenische Sonderermittler Jorge Zepeda teilte gestern der Presse mit, dass er weiterhin auch darauf setze, dass die Deutschen Hopp ausliefern, da Hopp Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe und diese auch in Deutschland zur Auslieferung führen könnten.

"Unser Auslieferungsersuch für den Angeklagten Hartmut Miotel Hopp basiert auf dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen, das auch für deutsche Staatsbürger gilt, da der Artikel 16 des Grundgesetzes die Einschränkung macht, dass international kooperiert wird, wenn die Verbrechen nach internationalem Strafrecht gegen die Menschenrechte verstoßen, so wie es dem Angeklagten vorgeworfen wird.

" Hopp wies in seiner Mail weiter darauf hin, dass in Chile weiterhin ein Verfahren gegen ihn laufe, die vom Sonderermittler gesammelten Argumente bezeichnete Hopp als "fadenscheinig".

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort