Maskenpflicht, Corona-Tests, Impfungen Das gilt zum Schulstart nach den Herbstferien
Düsseldorf · Am Montag beginnt an den Schulen in NRW wieder der Unterricht. Dann greifen neue Corona-Regeln, die bereits ab der zweiten Woche für Lockerungen sorgen könnten – vor allem, was das Tragen der Masken angeht.
Corona-Tests
Alle Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, werden am ersten Schultag getestet. Dies entfällt nur, wenn ein negativer Bürgertest vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ab dem zweiten Schultag gilt dann bis zu den Weihnachtsferien unverändert die bisherige Testregelung, wonach dreimal pro Woche Corona-Selbsttests und zweimal pro Woche PCR-Pooltests („Lolli“-Tests an Grund- und Förderschulen) stattfinden. Letztere werden zunächst am 25. Oktober sowie am 2. November an allen Schulen einheitlich durchgeführt, danach bestimmt jede Einrichtung den Testrhythmus selbst.
Maskenpflicht
Aufgrund der stetig steigenden Impfquote in NRW werden Lockerungen bei der Maskenpflicht angestrebt. Vom Schulministerium NRW heißt es dazu: „Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen“. Näheres will das Ministerium im Verlauf der ersten Schulwoche bekanntgeben. Das Tragen der Maske im übrigen Schulgebäude – ausgenommen sind nur die Außenbereiche – bleibt jedoch weiterhin Pflicht.
Impfungen
Die Landesregierung möchte die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) fördern. Deshalb ruft sie die Schulen dazu auf, Impfangebote der Schulträger und der Gesundheitsämter – etwa in Form mobiler Impfteams, welche eine Impfung vor Ort ermöglichen – in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollen die Schüler über die Bedeutung aufgeklärt werden, die den Impfungen bei der Eindämmung der Pandemie zukommt. Gleichzeitig betont das Schulministerium aber, „dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird“.
Betreuungsangebote und Klassenfahrten
Die offenen und gebundenen Ganztags- und Betreuungsangebote werden, unter Einhaltung des Hygienekonzepts und der Regelungen vom 30. Juni 2021, ohne Einschränkungen fortgeführt. Keine Beschränkungen gelten außerdem für Klassenfahrten, deren Planung und Durchführung den Schulen obliegt. Es wird seitens der Landesregierung davon ausgegangen, dass Eltern und Schulen das Infektionsgeschehen ausreichend beurteilen und die Risiken abschätzen können. Das Schulministerium bietet auf seiner Website eine Checkliste an, die bei der Organisation von Klassenfahrten helfen soll.
Sonderregelungen für Berufskollegs
Bei den Berufskollegs entfällt die Regel, dass drei Wochen vor den Abschlussprüfungen von Präsenz- auf Distanzunterricht umgestellt werden muss. Das Schulministerium begründet den Schritt damit, dass sich durch die Impfangebote in den Schulen und den Betrieben sowie durch die veränderten Quarantäneregeln die Lage im Vergleich zu den letzten Abschlussprüfungen deutlich verbessert habe.
Unterrichts- und Corona-Statistiken
Weil die Pandemie fortbesteht, bleibt die Erfassung der Unterrichtssituation durch die entsprechende Statistik (UntStat) laut Landesregierung weiterhin ausgesetzt. Das Corona-Meldeportal (Cosmo) wird dagegen als wichtiges Instrument angesehen, um eine dauerhafte Fortführung des Unterrichts zu gewährleisten. Die Lage an den öffentlichen Schulen in NRW soll daher weiterhin regelmäßig abgefragt werden. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen unter www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-nach-herbstferien