Gesetzliche Vorgaben Was Sie beim Entschuldigen Ihrer Kinder in der Schule beachten müssen

Düsseldorf · In Deutschland herrscht Schulpflicht. Das bedeutet, dass das Fehlen eines Kindes in der Schule von den Eltern entschuldigt werden muss. Doch welche Gesetze gelten dabei: Ab wann ist ein Attest notwendig und in welchen Fällen ist der Ausfall gesetzwidrig? Häufige Fragen und Antworten im Überblick.

Kinder können durch ihre Eltern von der Teilnahme am Unterricht entschuldigt werden. Doch dabei gibt es einige Regeln und Besonderheiten.

Kinder können durch ihre Eltern von der Teilnahme am Unterricht entschuldigt werden. Doch dabei gibt es einige Regeln und Besonderheiten.

Foto: dpa/Arno Burgi

Es ist gesetzlich geregelt, dass alle Kinder im schulfähigen Alter in Deutschland eine Schule besuchen und aktiv sowie regelmäßig den Unterricht und sonstige schulische Pflichtveranstaltungen besuchen müssen. Bei der Einhaltung werden vor allem die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder in die Pflicht genommen.

Folglich sind diese auch dafür verantwortlich, ihre Kinder vom Unterricht zu entschuldigen, sollten diese aufgrund von Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen verhindert sein. Alles was Sie über Ausfälle in der Schule und damit zusammenhängende Fristen wissen müssen, verraten wir Ihnen hier.

In welchen Fällen ist das Fehlen in der Schule zulässig?

  • Krankheit
  • Extreme Witterung (starker Schneefall, Eisglätte oder Sturm) - darüber entscheidet die Bezirks- bzw. Landesregierung auf Basis der Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes
  • Hitze (ab einer Raumtemperatur im Klassenzimmer über 27 Grad, darüber entscheidet der Schulleiter)
  • Unfall
  • Todesfall in der Familie

Bis wann sollten die Eltern den Schulausfall melden?

Paragraf § 43 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Eltern der Kinder die Schule unverzüglich über den Ausfall ihres Kindes informieren und schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mitteilen.

Darf die Schule bei Krankheitsausfällen ein Attest verlangen?

Wenn Zweifel bestehen, dass eine Schülerin oder ein Schüler wirklich erkrankt ist, kann die Schule ein ärztliches Attest von den Eltern verlangen. In Zweifelsfällen kann sogar ein amtsärztliches Gutachten von der Schule gefordert werden, die Kosten dafür muss jedoch die jeweilige Schule tragen.

Dies kommt mitunter vor, wenn Eltern Kinder unmittelbar vor oder anknüpfend an die Sommerferien krankmelden, weil dann der Verdacht besteht, dass der Familienurlaub wegen günstigen Flugpreisen auf Kosten der Einhaltung der Schulpflicht verlängert wird.

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Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Was passiert, wenn Kinder unentschuldigt fehlen?

Die Missachtung der Schulpflicht kann Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro fordern. Fehlen Kinder mehrfach unentschuldigt, ist die Schule in der Pflicht, pädagogisch auf Schüler, Eltern und mögliche Mitverantwortliche einzuwirken. In letzter Instanz kann die Schule sogar die Ordnungsbehörde vor Ort informieren und das Jugendamt einschalten. Fehlt ein schulpflichtiger Schüler trotz schriftlicher Ermahnung 20 Tage in Folge unentschuldigt, kann die Schule das Schulverhältnis beenden.

Kann ein Kind vom Sportunterricht befreit werden?

Kinder können per Gesetz nur mit einem speziellen Formblatt vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden. Hänseleien oder Unbehagen bei sportlichen Leistungen allein liefern keine Rechtfertigung.

Wann ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich?

Kinder können aus persönlichen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Dazu zählen:

  • schwere Erkrankungen oder Todesfall in der Familie
  • Geburt
  • Hochzeit
  • religiöse Feiern
  • Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen

Entsprechende Beurlaubungsanträge müssen mindestens eine Woche vor dem Termin schriftliche über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schule gerichtet werden.

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