Oberlandesgericht Düsseldorf Schmerzensgeld für Foul bei Jugend-Fußballspiel?

Mönchengladbach · Am Donnerstag verhandelt der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einem Berufungsverfahren über eine Schmerzensgeldklage nach einem behaupteten Foul bei einem Jugendfußballspiel.

Der Kläger Alexander Putilin, damals 14-jähriger Verteidiger des 1. FC Mönchengladbach, und der Beklagte, 14-jähriger Stürmer der Spielvereinigung Odenkirchen, gerieten bei einem Pokalspiel am 11. Oktober 2008 aneinander. Der Schiedsrichter ahndete das Verhalten des Beklagten mit einer "Gelben Karte".

Der Kläger erlitt einen Oberschenkelbruch und einen zweifachen Unterschenkelbruch. Er musste drei Monate Gehhilfen benutzen und war dann noch drei Monate durch eine Knieschiene eingeschränkt. Die Brüche sind folgenlos verheilt.

Der Kläger hat erstinstanzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500 Euro eingeklagt, weil der Beklagte absichtlich mit gestrecktem Bein von hinten in das Knie des Klägers gesprungen sei. Das Landgericht Mönchengladbach hat dem Kläger am 3. Januar 2011 ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen (Az. 1 O 181/09). D

as Landgericht war nach einer Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass hier ein grober Regelverstoß und eine unfaire, übermäßig harte oder brutale Attacke vorgelegen haben.

Der Beklagte habe die Verletzung billigend in Kauf genommen. Gegen diese Entscheidung hat der verklagte Stürmer Berufung eingelegt. Er meint, er habe nur den Ball spielen wollen und es sei daher kein grober Regelverstoß gegeben.

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