Wermelskirchen Schimmel in Wohnungen sorgt für Streit

Wermelskirchen · Schimmelpilz an den Wänden – gerade jetzt ein häufig auftretendes Problem. Beim Mieterverein melden sich zurzeit täglich betroffene Menschen. Viele Vermieter unternehmen nichts, die Fronten sind verhärtet. Oft geht's vor Gericht.

 Schwarze Flecken an den Wänden: Schimmel bildet sich meist an kalten Außenwänden, wenn in dem jeweiligen Raum dauerhaft die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Rechtlich geht es immer um die Frage: Wer ist für den Schimmel verantwortlich? Darüber streiten Mieter und Vermieter oft auch vor Gericht.

Schwarze Flecken an den Wänden: Schimmel bildet sich meist an kalten Außenwänden, wenn in dem jeweiligen Raum dauerhaft die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Rechtlich geht es immer um die Frage: Wer ist für den Schimmel verantwortlich? Darüber streiten Mieter und Vermieter oft auch vor Gericht.

Foto: Busskamp

Schimmelpilz an den Wänden — gerade jetzt ein häufig auftretendes Problem. Beim Mieterverein melden sich zurzeit täglich betroffene Menschen. Viele Vermieter unternehmen nichts, die Fronten sind verhärtet. Oft geht's vor Gericht.

Es beginnt meist in den Ecken an den Außenwänden: Kleine dunkle Flecken bilden sich zunächst auf der Tapete. Mit der Zeit werden sie immer auffälliger, bis schließlich große Flächen der Wand mit einer schwarzen Schicht überzogen sind: Schimmelpilzbefall. "Besonders in der Winterzeit während der Heizperiode tritt dieses Problem häufig auf", sagt Florian Bublies, Energieberater aus Wermelskirchen bei der Verbraucherzentrale NRW, auf Anfrage.

Beim Mieterverein Wermelskirchen/Remscheid melden sich täglich betroffene Menschen, berichtet Rechtsanwalt Andreas Plewe. Häufiges Problem: Wird der Schimmelbefall in der Wohnung stärker, kontaktieren die Betroffenen ihren der Vermieter, dieser unternehme oft aber nichts.

Die Fronten verhärten sich, der Mieter lebt weiter in der von Schimmelpilz befallenen Wohnung. Rechtlich gesehen geht es in diesen Fällen immer um eine Frage: Wer ist für den Schimmel verantwortlich? "Und genau diese Frage ist meist sehr schwer zu beantworten", berichtet Plewe. Vermieter sehen sich oft nicht in der Verantwortung. "Sie argumentieren, dass die Mieter in der Wohnung falsch heizen und lüften", sagt Plewe. Die Mieter dagegen beklagen eine fehlende Wärmedämmung des Gebäudes.

Mieter haben in solchen Fällen laut Plewe folgende Möglichkeiten: Sie können zum Beispiel die Miete um einen "angemessenen Betrag" mindern, da die Wohnung Mängel hat. Dann gebe es drei Möglichkeiten, wie der Vermieter darauf reagiert: Er beseitigt die Mängel in der Wohnung, er lässt es so weiterlaufen, weil er trotzdem noch einen Großteil der Miete erhält — oder er klagt dagegen vor Gericht.

Letzteres schreckt viele Mieter ab. Um vor Gericht die Rechtslage zu klären, wird in den meisten Fällen ein Sachverständiger einbezogen, der den Schimmelpilzbefall dokumentieren und ergründen soll, wer dafür verantwortlich ist. "Da gibt es immer wieder unterschiedliche Ergebnisse. Eine Entscheidung des Sachverständigen ist im Vorfeld nur schwer einzuschätzen. In jeder Streitigkeit steckt viel Ungewissheit", betont Plewe. Bei Schimmelproblemen sollten Mieter drei Dinge besonders beachten: mehrfaches Lüften, richtiges Heizen und das Hinzuziehen von Personen, die dies zudem bezeugen können.

Denn: "Zeugen vergrößern vor Gericht die Aussicht auf Erfolg", weiß der Anwalt, für den das Thema Schimmel weiterhin eine "schwierige Problematik" bleiben wird.

Wie bildet sich Schimmel eigentlich in der Wohnung? Florian Bublies klärt auf: "Das liegt an der unterschiedlichen Oberflächentemperatur der Wand im Vergleich zur Raumlufttemperatur", sagt der Energieberater. Die Raumluft könne immer nur einen gewissen Prozentsatz an Feuchtigkeit binden — je kälter es ist, desto weniger Feuchtigkeit könne gebunden werden. Bei einer Raumtemperatur von etwa 21 Grad liege die Grenze der relativen Luftfeuchtigkeit bei rund 60 Prozent, erklärt Bublies. "Ist diese Grenze erreicht, wird die Feuchtigkeit an die Umgebungsflächen abgegeben — meist an kalte Außenwände, Türen oder Rollladenkästen." Auch Bublies kennt die Argumente von Mietern und Vermietern zu gut. Für ihn tragen meistens beide Seiten eine Verantwortung: "Es ist eine Kombination aus fehlender Wärmedämmung und falschem Verhalten der Mieter", findet er.

(RP/rl)
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