Trotz laufender Ermittlungen Nach Abschiebung - Türkei lässt verurteilten Terroristen aus NRW frei

Exklusiv | Düsseldorf · Elf Jahre lang saß Adem Y. in Deutschland im Gefängnis. Die USA wollen, dass das Mitglied der Sauerlandgruppe an sie ausgeliefert wird. Die Bundesrepublik schob ihn aber in die Türkei ab - wo er auf freien Fuß gesetzt wurde.

 Der Angeklagte im Gerichtssaal (Archivfoto).

Der Angeklagte im Gerichtssaal (Archivfoto).

Foto: dpa/Achim Scheidemann

Adem Y., ein Mitglied der sogenannten Sauerlandgruppe, ist kurz nach seiner Abschiebung in die Türkei von den dortigen Behörden auf freien Fuß gesetzt worden. „Die Behörden in der Türkei haben ihn nach einer Sicherheitsüberprüfung nach etwa zwei bis drei Tagen frei gelassen“, bestätigte sein Anwalt Michael Murat Sertsöz unserer Redaktion. „Er hat seine Haftstrafe vollständig abgesessen. Gegen ihn liegt nichts mehr vor. Er saß auch wesentlich länger als die anderen drei Mitglieder der Sauerlandgruppe“, sagte Sertsöz. Wo sein Mandant sich jetzt befindet, könne er nicht sagen.

Y. wurde Anfang Februar 2019 in die Türkei abgeschoben. Der islamistische Terrorist hatte in Deutschland eine mehr als elfjährige Haftstrafe verbüßt. Der heute 40-Jährige war Teil der Terrorzelle, die eine Reihe von Sprengstoffanschlägen in Deutschland geplant hatte. Er war im Jahr 2007 im Sauerland festgenommen worden. Anfang Februar 2019 wurde er in die Türkei abgeschoben.

Die USA hatte zuvor die Abschiebung in die Türkei massiv kritisiert. Die US-Justiz wollte, dass Y. den Amerikanern ausgeliefert wird. Dort läuft gegen ihn ein Verfahren. Die US-Justiz wirft ihm vor, an einem Selbstmordanschlag beteiligt gewesen zu sein, bei dem in Afghanistan US-Soldaten getötet worden sind. Zudem soll er auf Angriffe auf Soldaten beteiligt gewesen sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Auslieferung an die USA abgelehnt. „Wir hatten Grund zu der Annahme, dass er in den USA noch einmal für etwas verurteilt wird, wofür er schon verurteilt worden ist“, erklärte eine Sprecherin des OLG Frankfurt.

US-Justizminister Matthew Whitaker hatte daraufhin mitgeteilt, dass man über diese Entscheidung zutiefst enttäuscht sei. Y. Freilassung in der Türkei dürfte in den USA nun weitere Kritik an Deutschland hervorrufen. Sertsöz hält das auf jeden Fall für möglich. „Den deutschen Behörden kann man aber keinen Vorwurf machen. Die haben aus meiner Sicht alles richtig gemacht“, so der Rechtsanwalt.

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