Erneuter Prozess "Satanist von Witten" soll zu Mord an Ex-Frau aufgerufen haben

Bochum · Als Satanisten von Witten ging das Ehepaar in die Kriminalgeschichte ein. Ein mutmaßlicher Racheversuch könnte dazu führen, dass der damalige Ehemann eine weitere Haftstrafe erhält.

 Der Mann, der im Sommer 2001 einen Arbeitskollegen angeblich auf Geheiß des Teufels ermordete, muss sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Der Mann, der im Sommer 2001 einen Arbeitskollegen angeblich auf Geheiß des Teufels ermordete, muss sich nun erneut vor Gericht verantworten.

Foto: dpa, vh fdt

Der als Satanist von Witten bekannt gewordene Daniel R. steht 16 Jahre nach dem grausamen Mord an einem Arbeitskollegen erneut vor Gericht. Im Sommer 2001 hatte R. zusammen mit seiner damaligen Frau den Kollegen bei einem Satansritual umgebracht. Das Opfer starb an den Folgen von 66 Messerstichen und Hammerschlägen in der Wohnung des Paares. Der Mann war als einziger Gast zu einer verspäteten Hochzeitsfeier des Paares gekommen. Beide Tatverdächtige wurden Tage später gestellt und zu langjährigen Strafen verurteilt.

In der Haft soll der Wittener die Ermordung seiner Ex-Frau geplant haben: Er soll eine Brieffreundin aufgefordert haben, seine ehemalige Ehefrau bei einem Ausgang aus der Psychiatrie zu erschlagen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bochum. Die Brieffreundin habe sich aber geweigert. Angeklagt ist der inzwischen 41-Jährige wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Er bestreitet den Vorwurf. Sein Verteidiger Hans Reinhardt sagte unserer Redaktion: "Warum hätte er seine baldige Entlassung aufs Spiel setzen sollen?" Die Brieffreundin könne nicht einen einzigen objektiven Beweis für ihre Anschuldigung vorlegen. "Er hat sie abblitzen lassen, dafür will sie sich offenbar rächen", sagte der Rechtsanwalt. Der Prozess beginnt am 29. Mai vor dem Landgericht Bochum. Der Angeklagte will eine umfassende Aussage machen, wie sein Verteidiger sagte.

Der beim Ritualmord 25-Jährige hatte drei Jahre nach der Verurteilung ein Buch geschrieben, in dem er die Verantwortung seiner Frau zuschob. Er selbst sei im Nebenzimmer gewesen und sei erst später hinzu gerufen worden. Vor Gericht habe er gelogen, um seine Frau zu schützen. Tatsächlich sei er nie ein echter Satanist gewesen. Im Prozess war er von seiner damaligen Frau belastet worden.

Der als Haupttäter eingestufte Mann war Anfang 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zwischenzeitlich war er zweimal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Nach Verbüßung von zehn Jahren scheiterte er mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung. Eigentlich hätte seine Haftstrafe nur bis Anfang 2017 gereicht. Der zweite, freiwillige Aufenthalt im Maßregelvollzug wurde aber laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Er befindet sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt.

Für den neuen Prozess am Landgericht Bochum sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 31. Mai soll das Urteil fallen. Seine Ex-Frau, die damals zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, ist inzwischen wieder frei.

(dpa/hsr)
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