Vorsitzender von „Die Rechte“ angeklagt „Frecher Jude“ ist Volksverhetzung - Haftstrafe
Hamm · Die Verwendung des Begriffs „frecher Jude“ ist Volksverhetzung und nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Angeklagt war Sascha Krolzig, Bundesvorsitzender von „Die Rechte“.
Die Verwendung des Begriffs stachele zum Hass an, ziele einzig und allein auf die Gefühle des Adressaten ab und sei mehr als nur Ablehnung und Verachtung. Vielmehr sei die Formulierung ein Anreiz zu feindseligen Handlungen gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Das Amtsgericht Bielefeld hatte Sascha Krolzig daraufhin Anfang 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Bielefeld bestätigte diese Entscheidung 2019 in einem Berufungsverfahren.