Solingen Salafist (20) muss vier Wochen in den Jugendarrest

Solingen · Düsseldorfer hatte bei Salafisten-Demo Polizisten geschlagen. Mann zeigte keine Reue. Beim Urteil blieb er sitzen.

Weil er zusammen mit Glaubensgenossen auf zwei Polizisten eingeschlagen hat, wird ein junger Mann aus Düsseldorf demnächst einige Zeit hinter Gittern verbringen. Das Solinger Jugendschöffengericht verurteilte den 20-jährigen Salafisten gestern Mittag zu einem vierwöchigen Arrest nach Jugendstrafrecht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Düsseldorfer am 1. Mai 2012 bei den Krawallen der radikalen Muslime vor dem Solinger Rathaus die Polizeibeamten angegriffen und mit Faustschlägen traktiert hatte.

Gestanden hatte der 20-Jährige zwar nur eine Tat. Doch Videoaufnahmen, die gestern im Amtsgerichtsgebäude an der Goerdelerstraße vorgeführt wurden, zeigten nach Ansicht des Gerichts den Angeklagten eindeutig auch bei der zweiten Attacke.

Der junge Mann war am Tattag nach Solingen gekommen, um gemeinsam mit rund 100 weiteren Salafisten gegen eine Kundgebung der rechtsradikalen Partei Pro NRW zu demonstrieren. Als die Rechten schließlich Karikaturen des Propheten Mohammed zeigten, eskalierte die Situation — und die religiösen Eiferer gingen auf Polizeibeamte los, die beide Gruppen auseinanderhalten sollten.

Der Angeklagte zeigte gestern keinerlei Reue. So blieb er zum Beispiel während der Urteilsverkündung demonstrativ sitzen. "Er lässt es an dem Respekt für andere fehlen, den er für sich und seine Religion erhebt", sagte der Vorsitzende Richter. Es werde sich zeigen, ob der Mann, der als Siebenjähriger aus dem Irak nach Deutschland kam, noch einen Platz in der Gesellschaft finden werde.

Auf jeden Fall, so der Richter in der Urteilsverkündung, sei es inakzeptabel, wenn der Düsseldorfer glaube, anderen seinen Glauben mit Gewalt aufzwingen zu dürfen. Von einer Jugendstrafe sah das Gericht gleichwohl ab, da der Mann nicht vorbestraft war. Der 20-Jährige wurde verpflichtet, an einem Programm gegen religiösen Radikalismus teilzunehmen. Es bleibe abzuwarten, ob dies bei dem Mann Wirkung zeige, so der Richter.

(RP)
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