Mettmann Road-Stop: Einwände werden geprüft

Mettmann · Ein Planungsbüro bewertet jetzt die Kritik an der Ansiedlung des Gastronomie- und Eventbetriebs.

 So sieht die Ursprungsplanung von Road Stop aus. Die Lage der Gebäude wird verändert, da sie als Lärmschutz dienen sollen.

So sieht die Ursprungsplanung von Road Stop aus. Die Lage der Gebäude wird verändert, da sie als Lärmschutz dienen sollen.

Foto: Stadt Mettmann

Die Pläne der Firma Road Stop GmbH, die im Neanderpark am Südring ein Motel, einen Gastronomiebetrieb, eine Werkstatt und ihre Verwaltung ansiedeln will, werden derzeit von der Planungsfirma ISR in Haan überarbeitet. Nach der Offenlegung der Pläne gab es 75 Einwände von Anwohnern. Es geht vor allem um die Vergnügungsstätte und um dem Emissionsschutz, sagte Ralf Bierbaum von Planungsamt der Stadt Mettmann. Die Firma ISR will die Einwände und Bedenken in die Planung miteinarbeiten und den Bebauungsplan bis zur nächsten Planungsausschuss-Sitzung Mitte Mai der Verwaltung und den Fraktionen vorlegen.

Da die geplante Gastronomie keine reine Schank- und Speisewirtschaft ist, sondern neben dem Gaststättenbetrieb auch eine Eventhalle mit Veranstaltungen vorgesehen ist, ist dieser Teil des Konzeptes als Vergnügungsstätte einzustufen. Gemeinhin sei der Begriff Vergnügungsstätte negativ besetzt, sagt Bierbaum, und wird mit Spielhallen, Betrieben aus dem Rotlichtmilieu, Wettbüros gleichgesetzt. Tatsächlich umfasse der Begriff deutlich mehr Nutzungen. Darunter eben auch eine Gaststätte mit Erlebnisgastronomie. Da der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 A jedoch Vergnügungsstätten ausdrücklich ausschließt, ist somit diese geplante Nutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig und eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben.

Doch die Stadt sieht eine Ausnahme: Ausschließlich Erlebnisgastronomie soll zugelassen werden. Konkret: Feiern, Veranstaltungen mit Tanz und Events sollen erlaubt sein. Da zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag gehört, könne in diesem ganz genau geregelt werden, welche Art von Vergnügungsstätte (hier Erlebnisgastronomie) künftig zugelassen werden soll. Und da scheint es noch unterschiedliche Auffassungen zu geben.

Zweiter Knackpunkt, der mit dem Ersten zusammenhängt, ist der Lärmschutz. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedeutet, so Ralf Bierbaum, jedoch nicht, dass auch Änderungen an den bestehenden Lärmschutzfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 A vorgenommen werden.

Diese Lärmschutzfestsetzungen seien unantastbar, es werde keine Aufweichung des Lärmschutzes zulasten der Anwohner geben. Wenn der Vorhabenträger die nach geltendem Planungsrecht zulässigen Lärmwerte mit dem geplanten Vorhaben nicht einhalten könne, komme der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht zustande. Die gesetzlichen Vorgaben des Lärmschutzes seien nicht verhandelbar und müssten eingehalten werden.

Road Stop hat schon nachgebessert und einen zweiten Lärmschutzwall an der Marie-Curie-Straße in die Planung mit aufgenommen. Außerdem sind die Parkplätze in Richtung Südring verlegt und die Häuser anders angeordnet worden. Sie dienen als zusätzlicher Lärmschutz.

Ob das alles ausreicht, müssen Schalluntersuchungen zeigen. Anwohner befürchten, dass trotz der Auflagen ihre Ruhe im Wohnumfeld gestört wird. Sie haben Bedenken, dass die Veranstaltungen zahlreiche Biker und Autofahrer anlocken und dadurch zusätzliche Belästigungen auftreten. Road stop rechnet mit 500 Besuchern täglich.

(RP/rl)
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