Rhein-Ruhr-Zentrum Gericht verbietet Sonntags-Shopping in Mülheim

Düsseldorf/Mülheim · Die Geschäfte des Rhein-Ruhr-Zentrums in Mülheim müssen am kommenden Sonntag geschlossen bleiben. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht untersagte am Freitag den geplanten verkaufsoffenen Sonntag.

Es folgte damit einem Antrag der Gewerkschaft Verdi und beanstandete die entsprechende Verordnung der Stadt Mülheim.

Die Sonntagsruhe sei verfassungsrechtlich besonders geschützt, so das Gericht. Ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung, wie es das NRW-Ladenöffnungsgesetz vorsehe, sei nicht gegeben.

Der Beschluss kann noch mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster angefochten werden (Az.: 3 L 55/17).

Zuvor hatte das Gericht bereits den ebenfalls für den 8. Januar geplanten verkaufsoffenen Sonntag im Oberhausener Einkaufszentrum Centro gekippt.

Verdi hatte in den vergangenen Wochen reihenweise geplante verkaufsoffene Sonntage in NRW gerichtlich stoppen lassen, so etwa auch in Wuppertal, Remscheid und Solingen.

(lnw)
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