Berlin Wohnsitzauflage nur in zwei Ländern

Berlin · Die Residenzpflicht für Flüchtlinge hat sich noch nicht durchgesetzt.

Bislang haben nur zwei Bundesländer eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge erlassen: Bayern und Baden-Württemberg. Drei weitere Länder - darunter Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Dezember - planen eine solche Regelung. Das geht aus Daten des Innenministeriums hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Die Bundesregierung hatte die neue Möglichkeit für eine Residenzpflicht für Flüchtlinge mit dem Integrationsgesetz Anfang August geschaffen, um einen übermäßigen Zuzug von Flüchtlingen in bestimmte Städte und Kommunen zu verhindern.

Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob und wie sie die Regelung umsetzen. Die Länder können den Flüchtlingen einen Wohnort in einem bestimmten Kreis oder einer vorgegebenen Stadt vorschreiben. Sie können aber auch erklären, dass Flüchtlinge im jeweiligen Bundesland ihren Wohnort zwar frei wählen können, davon aber bestimmte Städte oder auch nur Stadtviertel ausgenommen sind. Dies soll einer Ghettobildung entgegenwirken. Wer einen Job hat, ist von der Regelung nicht betroffen. Gegen eine Wohnsitzauflage haben sich alle Stadtstaaten, also Berlin, Hamburg und Bremen, sowie die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg entschieden. Die politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen haben dagegen Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Der Sinn der Wohnsitzauflage ist umstritten. Sie kann verhindern, dass Flüchtlinge einer Nation in bestimmten Städten soziale Gemeinschaften bilden, die der Integration entgegenstehen. Aus humanitären Gründen wiederum ist nachvollziehbar, dass Flüchtlinge in die Nähe von Verwandten und Freunden ziehen, was sie auch sozial stabilisieren kann.

(qua)
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