Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Urteil gegen Reker-Attentäter immer noch nicht rechtskräftig

Köln · Im Juli ist Frank S. zu einer 14-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er die Kölner Oberbürgermeisterin mit einem Messer attackiert hatte. Er ging in Revision, das Urteil liegt noch immer zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof.

Frank S. hat das letzte Wort
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Wie der Anwalt von Frank S. am Donnerstag mitteilte, liegt das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Reker-Attentäter sitzt solange weiter in U-Haft. Diese Haftzeit wird später auf die Haftstrafe angerechnet.

"Es ist normal, dass die Revision so lange dauert. Das kann sich bis zu einem Jahr hinziehen", sagte der Krefelder Anwalt Jasper Marten unserer Redaktion.

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Frank S. war am 1. Juli 2016 zu einer 14 jährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte am 17. Oktober 2015 im Kölner Stadtteil Braunfels bei einer Wahlkampfveranstaltung auf einem Wochenmarkt die damalige Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker brutal mit einem Messer attackiert und ihre Halsschlagader nur um Millimeter verfehlt. Auch einige Wahlkampfhelfer wurden Opfer der Attacke. Frank S. wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen.

Im Prozess zeigte Frank S. keine Reue, dafür aber immer wieder rechte Tendenzen. Er habe Reker töten wollen, weil sie sich für Flüchtlinge engagiere. Am vierten Verhandlungstag hielt er einen Zettel hoch, auf dem in ordentlichen Blockbuchstaben stand: "Suche mutigen rechten Pflichtverteidiger." Von sich selbst wollte S. aber nicht als Nazi sprechen, bezeichnete sich stattdessen als "wertkonservativen Rebell". In seinem Schlusswort sagte er: "Ich habe das Schlimmste getan, um noch Schlimmeres zu verhindern". Ein Gutachter erklärt S. für voll schuldfähig.

Noch im Gerichtssaal hatte Frank S. angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Die Revision sieht vor, dass das schriftliche Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft wird. Dass die Beweisaufnahme, sprich das Hauptverfahren, neu aufgerollt werden muss, ist ausgeschlossen.

(heif)
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