Klage vor Amtsgericht Recklinghausen Nachbar darf transidente Frau nicht mehr bei ihrem alten Vornamen nennen

Recklinghausen · Sophie Vivien Kutzner aus Waltrop wurde in einem männlichen Körper geboren, lebt aber seit Jahren als Frau. Weil ihr Ex-Nachbar sie einfach weiterhin Rüdiger nannte, wehrte sich die 60-Jährige nun erfolgreich vor Gericht.

 Sophie Vivien Kutzner hat einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen. Die 60-Jährige lebt seit mehr als sechs Jahren als Frau.

Sophie Vivien Kutzner hat einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen. Die 60-Jährige lebt seit mehr als sechs Jahren als Frau.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Christoph Reichwein (CREI)

Immer wieder hat ihr ehemaliger Nachbar Sophie Vivien Kutzner in aller Öffentlichkeit provoziert und beleidigt, nun hat die 60-Jährige einen wichtigen Sieg vor dem Amtsgericht Recklinghausen errungen. Ihr Ex-Nachbar Wolfgang E. wurde verurteilt, es zu unterlassen, Sophie Vivien Kutzner „Rüdiger“ zu nennen. Hält er sich nicht daran, wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig oder ersatzweise Ordnungshaft.

„Mir fiel im Gericht ein Stein vom Herzen“, sagt Sophie Vivien Kutzner. „Ich habe mich vor der Verhandlung schon gefragt, wie modern Justitia in ihren Entscheidungen ist.“ Sophie Vivien Kutzner wurde in einem männlichen Körper geboren, lebt aber seit fast sieben Jahren als Frau. Niemand nennt sie mehr bei ihrem alten Vornamen Rüdiger – außer ihr ehemaliger Nachbar. 35 Jahre lang gab es nie Probleme zwischen den beiden. Doch plötzlich beleidigte er sie immer wieder an der Bushaltestelle vor allen Wartenden, rief „Rüdiger“ und machte sich über ihre Frauenkleidung lustig.

Zwei außergerichtliche Schlichtungstermine scheiterten, weil der Nachbar gar nicht erst auftauchte. Also entschied sich Kutzner mit ihrem Rechtsanwalt Burkhard Benecken für den Klageweg. „Es kann ja nicht sein, dass man beleidigt wird, weil man die falsche Haarfarbe hat, weil man Ausländer ist oder weil man sich entschieden hat, als Frau zu leben“, sagt Kutzner. Sie ist einen langen Weg gegangen, um endlich so leben zu können, wie sie möchte. Psychotherapeuten bescheinigten ihr eine Transidentität. Ein Gericht entschied schließlich über eine Vornamens- und Personenstandsänderung, aus Rüdiger wurde damit auch auf dem Personalausweis Sophie Vivien.

 Rechtsanwalt Burkhard Benecken

Rechtsanwalt Burkhard Benecken

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Christoph Reichwein (CREI)

Rechtsanwalt Benecken sagte nach dem Urteil: „Es ist ein großer Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung und eine schallende Ohrfeige der Justiz für jede Art der Diskriminierung in diesem Bereich.“ Jeder habe nicht nur das Recht, seine Geschlechtszugehörigkeit frei zu bestimmen, sondern auch das Recht, bei seinem selbst gewählten Namen genannt zu werden. „Sophie ist nun einmal Sophie und nicht Rüdiger“, sagte Benecken. Und Sophie Vivien Kutzner denkt auch an all die anderen, die wie sie transident sind: „Ich widme diesen Sieg allen Menschen, die sich dazu entscheiden, in dem als für sie richtig empfundenen Geschlecht leben zu wollen“, sagte sie.

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