Grevenbroich Realschule kann Kinder nicht aufnehmen

Grevenbroich · Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadtverwaltung Grevenbroich halten eine Anmeldung an der Realschule Bergheimer Straße zurzeit für unmöglich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen das anders.

 Bis zum Schuljahr 2017/18 können Realschüler an der Bergeheimer Straße lernen. Doch zurzeit kann die Schule, deren Auflösung vion der Bezirksregierung genehmigt ist, trotz Bürgerbegehren keine Fünftklässler aufnehmen.

Bis zum Schuljahr 2017/18 können Realschüler an der Bergeheimer Straße lernen. Doch zurzeit kann die Schule, deren Auflösung vion der Bezirksregierung genehmigt ist, trotz Bürgerbegehren keine Fünftklässler aufnehmen.

Foto: L. Hammer

Für den Ersten Beigeordneten Michael Heesch und Schulamtsleiter Thomas Staff ist klar: "Eltern von Viertklässlern können ihre Kinder an fünf Schulen anmelden — und nur dort." Dazu gehören Erasmus- und Pascal-Gymnasium, die Diedrich-Uhlhorn-Realschule, die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule und die geplante "Gesamtschule II".

Zweifel, ob die neue Gesamtschule überhaupt kommt, kann Michel Heesch bedingt ausräumen: "Die Bezirksregierung hat uns gestern die Errichtung einer zweiten Gesamtschule genehmigt." Demnach könne die Schule im Sommer mit vier Zügen starten, wenn dort hundert Kinder aus Grevenbroich angemeldet werden. Heesch und Staff rechnen aber mit sechs Zügen. Und bei weniger als 100 Anmeldungen? "Dann gibt es keine neue Gesamtschule."

Doch mit Blick auf das Bürgerbegehren, das Eltern für den Erhalt der Realschule Bergheimer Straße betreiben, bleiben viele Fragen offen — Fragen, die Heesch und Staff zum jetzigen Zeitpunkt weder beantworten können noch wollen. "Wir werden weiterhin in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung handeln.

An Spekulationen werden wir uns nicht beteiligen." Auf den Einwand, dass das jetzt gestartete Bürgerbegehren Unsicherheiten bei Viertklässler-Eltern aufwirft, meint Heesch lediglich: "Es gibt Unterschriftenlisten — und es gibt ein genehmigtes Auflösungsverfahren für die Realschule Bergheimer Straße." Die wichtigsten Fragen zur Realschule Bergheimer Straße:

Können Viertklässler jetzt auch an der Realschule Bergheimer Straße angemeldet werden?

Schulleiterin Anita Piel erklärt, dass sie — wegen des Ratsbeschlusses für die schrittweise Auflösung der Realschule — "keine Fünftklässler aufnehmen darf". Dies bestätigt auf Anfrage der NGZ die Bezirksregierung Düsseldorf. Nach Einschätzung von Anwalt Michael Zimmermann, der das Bürgerbegehren begleitet, ergibt sich aus dem Verfahren und dem Ratsbeschluss am 31. Januar eine "aufschiebende Wirkung" für die Schulauflösung. Zimmermann sieht deshalb die Möglichkeit, "dass Eltern als Zweitwunsch in Form einer ,bedingten Anmeldung' die Realschule Bergheimer Straße nennen können".

Wie geht es nach der Ratssitzung am 31. Januar weiter?

Die Verwaltung prüft jetzt, ob das Bürgerbegehren alle formalen Kriterien erfüllt. Der Rat kann — wenn das Begehren zulässig ist — ihm sofort folgen oder einen Bürgerentscheid verlangen. Dann müssten bis April — wie bei einer Kommunalwahl — mehr als siebentausend Unterschriften für den Erhalt der Realschule abgegeben werden. Das Problem, das zu lösen ist: Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, muss die Realschule Bergheimer Straße erhalten werden — sie hat dann aber keine Fünftklässler, da diese zuvor nicht angemeldet werden konnten.

(NGZ/rl)
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