Neuss Rauchen: Gastwirte verunsichert

Neuss · Gastwirte rechnen nach zwei Gerichtsbeschlüssen zum Nichtraucherschutz mit Verschärfungen des Gesetzgebers. Wann das soweit sein wird, ist noch unklar. Auf lange Sicht wird der Zigarettenqualm wohl gänzlich verschwinden.

 Im Café Extrablatt am Markt sind Raucher wie Debora Rickert von den Nichtrauchern getrennt. Gesellschafter und Geschäftsführer Hajdar Rexhaj ließ einen gläsernen Raum bauen. Vielleicht kann er den bald wieder abbauen.

Im Café Extrablatt am Markt sind Raucher wie Debora Rickert von den Nichtrauchern getrennt. Gesellschafter und Geschäftsführer Hajdar Rexhaj ließ einen gläsernen Raum bauen. Vielleicht kann er den bald wieder abbauen.

Foto: Andreas Baum

Ulrich Krosch hatte beim Nichtraucherschutz schon vorgesorgt, bevor überhaupt das erste Gesetz 2009 in Kraft trat. In seiner Gaststätte Pozo Quirino an der Münsterstraße gibt es einen Raucherbereich im Erdgeschoss und einen Nichtraucherbereich im Kellergeschoss. "Das war schon immer so und daher hatten wir nie Probleme", sagt der Gastwirt.

Das könnte sich jetzt ändern. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwei Beschlüsse zum Nichtraucherschutz gefällt. Die Richter haben die "Raucherclubs" zur nicht zulässigen Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes erklärt und angemahnt, dass Nichtraucher ohne den Raucherbereich zu passieren den Nichtraucherbereich erreichen können müssen. Genau das wäre bei Krosch aber der Fall.

Eine Trennwand könnte den Gastronom laut dem Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, Rainer Spenke, schnell bis zu 10 000 Euro kosten. 12 000 Euro hat die entsprechende Lösung im Café Extrablatt gekostet. Dort sitzen die Raucher in einem mit Glaswänden abgetrennten rund 40 Quadratmeter großen Bereich. Doch nähme Krosch jetzt schon das Geld in die Hand, könnte sich diese Investition schnell als sinnlos erweisen.

Denn nach den Gerichtsurteilen muss der Gesetzgeber — das Gesundheitsministerium — am Gesetz nachbessern. "Das könnte schon im Herbst soweit sein", sagt Spenke. Er rechnet mit weiteren Verschärfungen. "Auf kurz oder lang bekommen wir den absoluten Nichtraucherschutz", ist sich Spenke sicher. Die jetzige Situation hält er für sehr schwierig. Denn derzeit kann es sein, dass Gastronomen die Bußgelder zahlen müssen, obwohl sich sich an das noch existierende Gesetz halten. Das aber das OLG als unzureichend einstufte. "Diese Unklarheit ist das größte Problem", sagt Spenke.

Sogar für das städtische Ordnungsamt ist die derzeitige Situation schwierig. "Wenn wir jetzt strikt kontrollieren würden, würden wir einseitig den Markt beeinflussen", sagt Jürgen Schmitz, stellvertretender Leiter der Ordnung- und Gewerbeabteilung im Ordnungsamt. Denn es gebe zu viele Ausnahmeregelungen, etwa für Einraumkneipen bis zu 75 Quadratmeter, wo das Rauchen noch erlaubt ist. "Für den Gastwirt mit 76 Quadratmetern wäre das der Ruin", sagt Schmitz.

Das Ordnungsamt laufe daher nicht Patrouille, sondern kontrolliere nur, wenn es Beschwerden — derzeit etwa drei bis vier pro Monat — gebe. "Aber ein ,Neusser Modell' nach dem Motto ,Weil der Bürgermeister raucht, darf man hier überall rauchen' gibt es definitiv nicht."

In anderen Städten sieht das anders aus: In Köln und Düsseldorf etwa wird deutlich strenger kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 1000 Euro sogar bis hin zum Entzug der Konzession.

(NGZ/rl)
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