Verfahren wegen versuchten Mordes in Wuppertal Mann sprang mit kleinem Jungen vor Zug - Prozess startet

Wuppertal · Ein Mann schnappt sich am Wuppertaler Hauptbahnhof den fünfjährigen Sohn einer Familie und springt mit dem Kind vor eine S-Bahn. Am Dienstag startet der Prozess gegen den 23-Jährigen.

 Ein Zug steht am Bahnsteig in Wuppertal. (Symbolbild)

Ein Zug steht am Bahnsteig in Wuppertal. (Symbolbild)

Foto: dpa/Claudia Otte

Für die Eltern war es ein unfassbarer Schock: Am Abend des 12. April standen sie mit ihren drei kleinen Kindern an Gleis 5 des Wuppertaler Hauptbahnhofs, als ein junger Mann auf die Familie zu lief, sich den fünfjährigen Sohn schnappte und mit dem Kind vor einen einfahrenden Zug sprang. Der Mann ging der Lok noch entgegen, bevor er sich mit dem Kind zwischen die Schienen legte.

Der Lokführer der S-Bahn leitete eine Notbremsung ein, doch die tonnenschwere Lok überrollte den Mann und den Jungen. Beide überlebten, da der Mann sich offenbar ganz flach zwischen die Schienen gelegt hatte – mit dem Jungen vor sich. Der Fünfjährige erlitt nur Schürfwunden, der Täter blieb unverletzt.

Am 23. Oktober beginnt am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen den Mann, der für die Tat verantwortlich sein soll: Einen 23-Jährigen indischer Abstammung, der nach Angaben eines Gerichtssprechers seit seinem 18. Lebensjahr in Gelsenkirchen lebte. Der Polizei war er wegen kleinerer Delikte bekannt – unter anderem wegen Schwarzfahrens. Der Mann kannte die Familie mit den drei Kindern nicht. Passanten hielten ihn damals fest, bis die Polizei eintraf.

Eltern treten als Nebenkläger im Prozess auf

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann des versuchten Mordes aus Heimtücke für schuldig – ob er dafür ins Gefängnis kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Der Beschuldigte gilt laut eines psychiatrischen Gutachtens offenbar als psychisch krank. Er hatte nach der Tat gesagt, Stimmen gehört zu haben. Ein Facharzt attestierte ihm damals eine schizophrene Psychose.

Der zunächst auf zwei Tage festgesetzte Prozess wird deshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Sicherungsverfahren durchgeführt. Der Ankläger möchte damit erreichen, dass der 23-Jährige dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht und dort behandelt wird. „Eine solche Unterbringung kann an die Stelle einer Haftstrafe treten, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und wenn weitere erhebliche Straftaten von ihm zu erwarten sind“, teilte das Gericht mit. Der Täter könnte als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft werden. Als schuldunfähig gilt ein Täter, wenn er unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Die 4. Große Strafkammer wird wohl Mitte November über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Eltern des Jungen treten als Nebenkläger im Prozess auf. Sie standen damals mit den ein und drei Jahre alten Geschwistern des Fünfjährigen vor der tonnenschweren Lok, als der Junge unter dem Zug hervor krabbelte und zurück auf den Bahnsteig kletterte.

(hsr)
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