Solingen Prozess um Säbelangriff neu aufgerollt

Solingen · Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aufgehoben, nach dem ein psychisch kranker Mann nicht in die Psychiatrie muss. Nach dem Urteil am 20. Oktober 2011 war der 55-Jährige ein freier Mann. Das Landgericht war zu dem Schluss gekommen, dass er keine weiteren Straftaten begeht, obwohl er ein Jahr zuvor sein Haus anzünden wollte und mit einem Säbel auf der Klingenstraße zuvor 20 Autos demoliert hatte.

 Der Solinger Sebastian Quitmann gehörte im Oktober 2010 zu den Vandalismusopfern, deren Autos von dem psychisch kranken Mann beschädigt wurden.

Der Solinger Sebastian Quitmann gehörte im Oktober 2010 zu den Vandalismusopfern, deren Autos von dem psychisch kranken Mann beschädigt wurden.

Foto: Stephan Köhlen (Archiv)

Bis zur Verhandlung war der psychisch kranke Mann in einer Essener Klinik untergebracht gewesen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Es kommt zu einer neuen Verhandlung vor dem Wuppertaler Landgericht. Ab 11. Januar wird die 5. Strafkammer sich mit dem ungewöhnlichen Fall erneut beschäftigen müssen.

"Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik war seinerzeit von der Strafkammer abgelehnt worden", erklärt Landgerichtssprecherin Kerstin Planken, "der Fall muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nun neu aufgerollt werden."

Der Fall hatte seinerzeit für viel Aufsehen gesorgt. Der Mann leidet unter einer paranoid-schizophrenen Psychose mit chronischem Verlauf und war vor der Tat mehrfach in psychiatrischen Kliniken stationär behandelt worden. Vor der Tat lebte der damals 54-Jährige zusammen mit seiner ebenfalls psychisch kranken Ehefrau in einem eigenen Haus an der Klingenstraße, beide hatten einen Betreuer, der sich regelmäßig um das in gesicherten finanziellen Verhältnissen lebende Ehepaar kümmerte. Warum beiden im Oktober 2010 die Kontrolle verloren, konnte auch in dem Prozess vor dem Landgericht nicht geklärt werden. Die Frau war am Tattag bereits am Nachmittag aufgefallen, als sie an einer Tankstelle einen Kanister mit Benzin kaufte und gegenüber dem Kassierer sagte, sie wolle ihr Haus anzünden. Eine Aussage, die die Polizei auf den Plan rief, die die Frau mitnahm. Ihr Ehemann setzte später die Androhung in die Tat um und legte im Obergeschoss des Hauses Feuer, um später wie besessen mit einem Säbel auf parkende Autos in seiner Straße einzuschlagen. 55 000 Euro Schaden entstanden seinerzeit an den Autos, am Haus richtete das Feuer Sachschaden in Höhe von 50 000 Euro an. Verletzt wurde niemand, nur der Brandstifter selbst zog sich bei seinem Wüten mit dem Säbel, der eigentlich zu Dekorationszwecken diente, leichte Schnittwunden zu, auch hatte er zuvor versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden.

Nach der Tat wurde auch er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, wo er bis zum ein Jahr später beginnenden Prozess untergebracht war. Vor Gericht hatten sowohl der Gutachter als auch der betreuende Arzt des Angeklagten erklärt, dass von dem Mann keine weiteren Straftaten zu erwarten seien. Sein aggressives Verhalten, so die Experten vor einem Jahr, habe sich nicht gegen andere Personen gerichtet. Bei seiner Verhaftung hatte er die Polizeibeamten aufgefordert, ihn zu erschießen.

Der Bundesgerichtshof folgt dieser Ansicht nicht, vor allem, was die vom Landgericht abgelehnte Unterbringung des Mannes angeht.

(RP)
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