Prozess um gestreckte Krebsmedikamente Whistleblower erhält Abfindung von Bottroper Apotheker

Hamm · Im Streit um die fristlose Entlassung des Whistleblowers im Bottroper Apotheker-Skandal haben sich beide Seiten am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Hamm auf einen Vergleich geeinigt.

 Apotheke in Bottrop (Archiv).

Apotheke in Bottrop (Archiv).

Foto: dpa, mku gfh

Das Arbeitsverhältnis zwischen Martin Porwoll (46) und dem Apotheker Peter S. (47) wird rückwirkend und einvernehmlich zum 31. Januar 2017 aufgehoben. Außerdem erhält der ehemalige Angestellte eine Abfindung.

Peter S. zieht die in der fristlosen Kündigung genannten Vorwürfe zurück und darf diese in Zukunft nicht mehr wiederholen. Er muss außerdem die Prozesskosten tragen. Der Apotheker hatte seinem ehemaligen Angestellten unter anderem vorgeworfen, Medikamente im Wert von rund 1000 Euro bezogen, aber nicht bezahlt zu haben.

Porwoll hatte mit einer Anzeige einen Strafprozess am Landgericht Essen gegen den Apotheker ins Rollen gebracht. Dem Angeklagten wird Körperverletzung, Betrug und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Er soll Krebsmedikamente gestreckt und falsch deklariert haben. Der Strafprozess läuft seit Oktober 2017.

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte die Kündigung in der ersten Instanz bestätigt. In der mündlichen Berufungsverhandlung hatten die Arbeitsrichter in Hamm aber deutlich gemacht, dass es diese Sicht nicht teilt und zu einem Vergleich geraten.

(heif)
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