Prozess in Münster Streit um Äste am Radweg – Grundstücksbesitzer muss zahlen
Münster · Ragen Äste und Sträucher in Radwege hinein, müssen die Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland hatte geklagt. Erfolglos - wie das Gerichtsurteil in dem Streitfall nun zeigt.
Ein Grundstücksbesitzer, dessen Äste und Sträucher in einen Radweg hineinragen, muss nach einem Gerichtsurteil die Kosten für deren Beseitigung übernehmen. Das Verwaltungsgericht (VG) Münster wies die Klage eines Rentners, der eine vom Landesbetrieb Straßen.NRW an ihn verschickte Rechnung für den Rückschnitt nicht bezahlen wollte, nun zurück.
Der Landesbetrieb hatte den Kläger im Juni und erneut im August 2022 aufgefordert, von seinem Grundstück an einer Landstraße im Kreis Coesfeld in den Radweg ragende Sträucher zu beschneiden. Als dieser der Aufforderung nicht nachkam, schickte der Landesbetrieb dem Grundstücksbesitzer einen Kostenvoranschlag über 2.762,66 Euro und beauftragte ein Unternehmen mit der Arbeit. Das Grundstück des Klägers (80) ist 200 Meter lang.
Das Gericht entschied nun, der Landesbetrieb sei rechtmäßig vorgegangen. Die Kosten seien auch nicht überhöht. Das VG stellte klar: „Der Kläger hat die ihm auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. Er kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, er sei aufgrund seines Alters und seiner gesundheitlichen Probleme nicht in der Lage, den Rückschnitt der Hecke selbst vorzunehmen.“ Es habe dem Grundstücksbesitzer offen gestanden, selbst eine Firma mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. Der Rentner hatte behauptet, es bestehe keine Gefährdung für Radfahrer.
Ein Gerichtssprecher sagte, der erfolglose Kläger könne innerhalb eines Monats eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragen.