Prozess in Münster Todesopfer hatte 35 Messerstiche - Angeklagter spricht von Notwehr

Münster · Ein Mann wird durch 35 Messerstiche getötet. 18 davon gehen in Kopf und Gesicht. Jetzt steht der mutmaßliche Täter vor Gericht. Er beruft sich auf Notwehr.

 Der Angeklagte hält sich einen Briefumschalg vor das Gesicht.

Der Angeklagte hält sich einen Briefumschalg vor das Gesicht.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Nach einer tödlichen Messerattacke auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler muss sich ein 33-jähriger Mann aus Bocholt seit Montag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Laut Anklage hat er sein 21 Jahre altes Opfer am Abend des 8. Februar 2020 an einer Straße mit 35 Stichen getötet – 18 davon trafen Kopf und Gesicht. Zum Prozessauftakt vor dem Schwurgericht Münster berief sich der Deutsch-Iraker auf Notwehr.

Er sei angegriffen worden, als er den 21-Jährigen zur Rede stellen wollte. Im Gerangel habe er dann das Messer des anderen Mannes zu fassen bekommen und in einer Art Reflex einmal zugestochen. „Ich hatte Angst um mein Leben“, sagte er den Richtern. An weitere Stiche könne er sich nicht erinnern.

Laut Anklage hatte der 33-Jährige dagegen aus „tiefstem Hass und Eifersucht“ gehandelt. Bei dem Opfer handelte es sich um einen Bekannten seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau. Der Angeklagte selbst war aufgrund des Verdachts von häuslicher Gewalt bereits im November 2019 der ehemals gemeinsamen Wohnung verwiesen worden.

(top/dpa)
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