Prozess in Münster Gericht verhandelt Ende September über gepfändeten Mops Edda

Münster · Der Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops beschäftigt am 25. September erstmals das Landgericht Münster. Es geht um 20.000 Euro.

 Die Mops-Hündin „Edda“, jetzt umbenannt in „Wilma“ liegt in einem Hundekorb (Archivbild)

Die Mops-Hündin „Edda“, jetzt umbenannt in „Wilma“ liegt in einem Hundekorb (Archivbild)

Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Güte- und Verhandlungstermin sei für 13 Uhr angesetzt worden, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Käuferin des Mopses Edda hat die Stadt Ahlen unter anderem auf Schadenersatz von mehr als 20.000 Euro verklagt.

Edda war in die Schlagzeilen gekommen, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath verkauft worden war. Die Käuferin fühlt sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei. Sie will den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen. Laut ihrem Anwalt hat die Frau bis heute rund 4000 Euro in die Gesundheit des Tiers investiert. Bei der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Mopses würden sich diese Kosten in den kommenden Jahren auf mehr als 20.000 Euro summieren.

Das Gericht in Münster soll nach dem Willen von Anwalt Wolfgang Kalla auch die Rechtsfrage klären, ob die Pfändung überhaupt zulässig war. Seine Mandantin werde - wie vom Gericht angeordnet - persönlich zu der Verhandlung erscheinen. Der Hund bleibe zu Hause: „Das ist das Beste für das Tier.“

(top/dpa)
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