Prozess am OLG Düsseldorf Grauenhafte Funde bei mutmaßlichem Kölner „Cyber-Dschihadisten“

Düsseldorf · Auf den Festplatten eines mutmaßlichen islamistischen Terroristen aus Köln sind Ermittler auf eine Sammlung besonderer Grausamkeiten gestoßen. Die Verteidiger haben eine Erklärung parat.

Bei einem mutmaßlichen islamistischen Terroristen aus Köln haben Ermittler grauenhafte Aufnahmen entdeckt. Sie sollen aus dem ehemaligen Herrschaftsgebiet des Islamischen Staats stammen und waren bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten auf Datenträgern entdeckt worden. Im Prozess gegen den 39-jährigen Deutsch-Tunesier, der am Donnerstag fortgesetzt wurde, wurden die Aufnahmen als Beweismittel auf Leinwände im Gerichtssaal projiziert.

Dabei waren Bilder zu sehen, bei denen Menschen die Kehlen durchgeschnitten und die Köpfe mit Schwertern abgehackt wurden. Ein Bild zeigte zwei Männer, die bei lebendigem Leib verbrannt wurden. Auf anderen Bildern war zu sehen, wie kleine Jungen unter Aufsicht von Erwachsenen andere Menschen, darunter auch ein kleines Kind, erschießen mussten. Die Vorsitzende Richterin sagte, es seien auch noch grausamere Videoaufnahmen sichergestellt worden. Diese wurden bislang nicht gezeigt.

Einer der Verteidiger behauptete, die Bilder müssten vor dem Hintergrund gewertet werden, dass ihr Mandant „teilweise journalistisch unterwegs“ gewesen sei. Er könne das Bildmaterial auch gesammelt haben, um „wissenschaftlichen Mitarbeitern“ Auskunft zu geben. Anhaltspunkte dafür nannte er nicht.

Der Angeklagte soll die islamistische Terrorgruppe Ahrar al-Scham in Syrien unterstützt haben. Während die Bundesanwaltschaft ihn als Unterstützer der islamistischen Terrorgruppe einstuft, hatte das Gericht beim Prozessauftakt den Hinweis gegeben, dass sogar eine Verurteilung als Terrorist möglich sei.

Der Deutsch-Tunesier soll die Terrorgruppe mit Geld und Material unterstützt haben: Nachtsichtgeräte und Krankentransporter soll er nach Syrien gebracht und dort auch eine Kampfausbildung erhalten haben.

Außerdem soll der 39-Jährige sich laut Anklage auf Social-Media-Plattformen als „Cyber-Dschihadist“ bezeichnet und dazu aufgerufen haben, sich der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen oder diese zu unterstützen. So habe er auf Facebook ein dreiminütiges Video mit dieser Botschaft eingestellt.

Beim Abspielen von abgehörten Telefonaten wurden im Prozess auch Rivalitäten innerhalb der salafistischen Szene in Deutschland offenkundig: Über den Salafistenprediger Pierre Vogel sagte der Angeklagte in einem Gespräch: „Vogel kann boxen, er kann gut labern, aber das war es dann schon. Der kann ja nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen.“

(hsr/dpa)
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