Prozess in Bad Homburg Kaum Essen für Oma? Enkelin bestreitet Vorwürfe vor Gericht

Bad Homburg · Eine kleine Wohnung, übersät mit Müll und den Fäkalien von etlichen Tieren. Mittendrin eine alte, verwirrte Frau. Ihre Enkelin sollte sich um sie kümmern - und steht nun vor Gericht.

 Ein Buch mit der Aufschrift „Strafrecht“ liegt auf einem Tisch im Gerichtssaal. (Symbolfoto)

Ein Buch mit der Aufschrift „Strafrecht“ liegt auf einem Tisch im Gerichtssaal. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Frank Molter

Sie soll sich nicht ausreichend um ihre fast 100-jährige Großmutter gekümmert haben, die in einer verwahrlosten Wohnung hauste: Die wegen Körperverletzung durch Unterlassen angeklagte Enkelin hat vor Gericht aber jegliche Schuld bestritten. Ihre Oma habe aufgrund ihres Alters schlecht gegessen und getrunken, erklärte die 37-Jährige am Donnerstag im Bad Homburger Amtsgericht den schlechten Zustand der Seniorin in den Jahren 2018 und 2019. Sie habe diese zudem nur selten alleine in der gemeinsamen Wohnung in Neu-Anspach gelassen, etwa wenn sie eingekauft habe.

Der Vorfall Ende des Jahres 2018, als die bettlägerige Frau nachweislich die Nacht alleine verbracht hatte, sei eine Ausnahme gewesen. Am Morgen des 29. Dezembers hatten Nachbarn Hilfe-Rufe der Greisin gehört und den Notruf alarmiert. Den Rettungskräften schlug aus der Zwei-Zimmer-Wohnung ein „bestialischer Geruch“ entgegen, wie sie im Gericht berichteten.

Die Räume seien zugemüllt und kaum zu betreten gewesen. Die insgesamt 20 Katzen, Kaninchen, Hasen und Vögel hätten überall ihren Kot und Urin hinterlassen, einer der Hasen sei tot gewesen. In einem Zimmer habe die Frau im Bett gelegen, ein Polizist beschrieb ihren Zustand als „unorientiert, verkotet, dehydriert, verwahrlost“. Getränke oder Lebensmittel habe es nicht gegeben, auf dem Nachttisch habe eine halb geleerte, mit einem Löffel versehene Dose Katzenfutter gestanden.

Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht, die vielen Tiere kamen in die Obhut von Tierschützern, die Behörden wurden eingeschaltet. Einer der Sanitäter schrieb einen Vermerk, die Frau dürfe „auf keinen Fall“ zurück in die Obhut der Enkelin gebracht werden. Doch in dem Betreuungsverfahren entschied ein Richter des Bad Homburger Amtsgerichts anders - die alte Frau musste zurück in die Neu-Anspacher Wohnung.

Die Enkelin zog mit ihr nach Glashütten um, dort soll laut Anklage das Martyrium der Großmutter weitergegangen sein. Nach einem Sturz im November 2019 wurde sie in ein Krankenhaus gebracht, sie wog nur noch 40 Kilogramm. Wenige Monate später starb sie in einem Pflegeheim. Ihre Enkelin hatte den Angaben zufolge bis zum Schluss versucht, sie wieder zu sich zu holen, war allerdings mit ihrem Antrag an einem anderen Richter des Bad Homburger Gerichts gescheitert.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 37-Jährigen Körperverletzung durch Unterlassen vor, weil sie die Großmutter unzureichend versorgt sowie immer wieder über längere Zeit ohne Betreuung in der Wohnung gelassen habe. Der Prozess wird im Oktober fortgesetzt, voraussichtlich wird dann das Urteil verkündet.

(chal/dpa)
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