Dormagen Pro Jahr 100 Einbürgerungen in Dormagen

Dormagen · Nach einer Gesetzesänderung gab es ab 2002 einen Rückgang an Einbürgerungen in Dormagen, seit 2007 liegt die Zahl bei etwa 100. Die größte Gruppe stammt aus der Türkei. Herkunftsländer: von Spanien über Pakistan bis Korea.

Dormagener sind sie alle, aber einige stammen aus weit entfernten Ländern. Von 2000 bis 2012 haben genau 1659 Ausländer in Dormagen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das geht aus Landesdatenbank NRW hervor, die die Dormagener Verwaltung für den Integrationsrat aufbereitet hat.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten in Dormagen stammt aus der Türkei, deren Anteil bei einem bis zwei Drittel liegt. Die übrigens Herkunftsländer sind weit gestreut, sie reichen von der Dominikanischen Republik und Brasilien über Spanien, den Niederlanden und Tunesien bis zu Pakistan, Sri Lanka und Südkorea.

Um 100 bis 110 liegt die Zahl der eingebürgerten Ausländer pro Jahr in Dormagen, sie schwankt zwischen 90 im Jahr 2009 und 122 im Jahr 2006. Noch 2000 und 2001 lagen die Einbürgerungszahlen bei 209 beziehungsweise 239, was an einer Gesetzesänderung liegt. Der Vergleich zu den Zahlen in der Stadt Neuss zeigt, dass auch dort die Zahl der Einbürgerungen von 647 im Jahr 2000 auf 432 im Jahr 2002 gesunken ist und dann ebenfalls in etwa in diesem Bereich bleibt. Kreisweit sank die Einbürgerungszahl von 1352 im Jahr 2000 auf 958 im Jahr 2002.

Wie die Verwaltung herausgestellt hat, liegt der deutliche Rückgang der Einbürgerungszahlen ab 2002 mit anschließendem Verbleib auf konstantem Niveau an der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Danach erwerben seit dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern (bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen) automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies hatte den Effekt, dass in den Nachfolgejahren weniger Kinder ausländischer Eltern durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben. Für Kinder ausländischer Eltern, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland geboren wurden und die entsprechenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Geburt erfüllten, wurde eine einjährige Übergangsfrist geschaffen. Diese Kinder konnten auf Antrag der Eltern eingebürgert werden, wodurch die Einbürgerungszahlen in den Jahren 2000 und 2001 stark anstiegen und wegen der zeitlichen Befristung ab 2002 wieder abfielen.

Seit dem 1. September 2008 werden zusätzlich zu den sonstigen Voraussetzungen staatsbürgerliche Kenntnisse als Einbürgerungsvoraussetzung verlangt und ihr Vorliegen durch einen sogenannten "Einbürgerungstest" überprüft. Bei diesen Kenntnissen geht es um Fragen der Demokratie, der Grundrechte sowie der Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft, des Rechts- und Sozialstaates, der Gemeinwohlverantwortung und Teilhabe an der politischen Gestaltung, der Gleichberechtigung von Frau und Mann und der Staatssymbole. Eine signifikante Auswirkung dieses Testes auf die Zahl der Einbürgerungen ist aus den Zahlen nicht ersichtlich, wie die Verwaltung feststellte.

Aus den Einbürgerungszahlen lassen sich keine Rückschlüsse für die Arbeit des Integrationsrat ziehen, wie Reinhard Hauschild (CDU), der um die Zahlen gebeten hatte, am Donnerstag erklärte.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort