Erlaubt oder nicht Das sagen die einzelnen NRW-Städte zu privaten Osterfeuern
In den meisten NRW-Städten dürfen Osterfeuer nur von Institutionen wie Kirchengemeinden, Sportclubs oder Schützenvereinen veranstaltet werden. Sie gelten als sogenannte Brauchtumsfeuer und müssen öffentlich zugänglich sein. Aber darf man auch ein privates Osterfeuer im heimischen Garten veranstalten?
Wir haben in einigen NRW-Städten nachgefragt. Die Antworten folgender Städte lesen Sie in dieser Infostrecke:
Brüggen
Dinslaken
Düsseldorf
Erkelenz
Hamminkeln
Hückelhoven
Huenxe
Krefeld
Langenfeld
Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn
Monheim
Mönchengladbach
Neuss
Ratingen
Voerde
Wesel
Xanten
Kleve
Wir erweitern diese Infostrecke, sobald weitere Informationen aus anderen Städten bekannt sind.
„In der Burggemeinde Brüggen sind Osterfeuer ob sehr klein oder etwas größer auch im eigenen Garten kein Problem“, so ein Sprecher. Eine Anmeldung sei jedoch zwingend erforderlich. Die abschließende Liste der Brauchtumsfeuer wird wie anschließend an die Kreisleitstelle der Feuerwehr weitergegeben. Wer ohne Anmeldung ein Osterfeuer abbrent, muss mit einem Bußgeld rechnen.
In Dinslaken sind private Osterfeuer nicht erlaubt. Brauchtumsfeuer von Nachbarschaften (neben denen von Vereinen und Organisationen) sind möglich, sofern sie eindeutig der Pflege der Tradition dienen. Sie mussten aber im Vorfeld angemeldet werden. Das geht frühestens zwei Wochen vorher. Hier geht es zum Online-Anmeldeformular.
Ein Osterfeuer ist in der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Ordnungsamt. Es besteht auch keine Beschränkung für private Osterfeuer. Informationen zu den Bedingungen finden sich auf der Website der Stadt.
Die Stadt weist allerdings darauf hin, dass das Feuer in ausreichendem Abstand zu Gebäuden abgebrannt werden muss und dass vorher sichergestellt werden soll, dass keine Tiere im Holz Unterschlupf gesucht haben.
In Erkelenz sind private Osterfeuer grundsätzlich verboten. „Osterfeuer müssen beim Ordnungsamt der Stadt Erkelenz mindestens zehn Tage vor dem Entzünden angemeldet sein. Dabei werden nur diejenigen Feuer genehmigt, die von einer Glaubensgemeinschaft, einer Organisation, einem Verein oder einer Nachbarschaft zur Brauchtumspflege entzündet werden sollen“, erklärt Erster Beigeordneter der Stadt Erkelenz, Dr. Hans-Heiner Gotzen.
Weitere Vorsichtsmaßnahmen wie die ständige Überwachung des Feuers von mindestens zwei Personen sowie Abstandsregelungen zu Gebäuden und Verkehrsflächen sind zu beachten. Über Einzelheiten informiert die Stadtverwaltung auf Nachfrage. „Osterfeuer sind dabei klar abzugrenzen von einem kleinen Feuer in Feuerschalen“, ergänzt der Leiter der Erkelenzer Feuerwehr, Helmut van der Beek. „Diese Feuer bedürfen keiner separaten Genehmigung.“
In Hamminkeln dürfen Osterfeuer nur Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden. Weitere Regelungen (z.B. zulässiges Brennmaterial, Sicherheitsabstände, Beaufsichtigung) sind der Ordnungsbehördlichen Verordnung Regelung von Brauchtumsfeuern zu entnehmen. Brauchtumsfeuer sind spätestens zwei Wochen vor der Durchführung bei den Fachdiensten 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) schriftlich anzumelden (siehe Anmeldung „traditionelles Brauchtumsfeuer“). Eine gesonderte Erlaubnis oder Bestätigung für Ihre Anmeldung erfolgt nicht. Die Frist ist unbedingt einzuhalten, da sämtliche Osterfeuer an die Rettungsleitstelle des Kreises Wesel weitergemeldet werden und ggf. noch Kontrollen im Vorfeld durchzuführen sind. Weitere Infos hier.
In Hückelhoven seien Osterfeuer kein großes Thema, so ein Stadt-Sprecher. Lediglich 2019 gab es eine Anmeldung einer Kita. Wer jedoch eines veranstalten will, muss sich bei der Stadt melden.
Private Osterfeuer sind in Hünxe verboten. „Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen und von, in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisationen oder Vereinen, Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaften im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind“, so ein Stadt-Sprecher.
Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist ausschließlich Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag erlaubt. Bis zum 12. April müssen diese angezeigt werden.
Wer offizell in Krefeld ein Osterfeuer, zum Beispiel von Vereinen, Schulen, Kindergärten und Kirchengemeinden braucht keine Ausnahmegenehmigung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Private Feuer hingegen sind nicht erlaubt. „Im Jahr 2021 waren Osterfeuer wegen des coronabedingten Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes unzulässig“, so ein Stadt-Sprecher.
Es gibt in Langenfeld keine private Osterfeuer. Diese werden vom Ordnungsamt der Stadt nicht genemigt. „Wenn natürlich den Kindern im Garten mit einer Schale und vernünftigem Brennholz dieses Brauchtum näher gebracht werden soll, muss das nicht bei uns genehmigt werden, erklärt Christian Benzrath, Referatsleiter beim Ordnungsamt. Vereinzelt gebe es jedoch einige Osterfeuer. Die werden aber zum Beispiel von Kirchen und Vereinen durchgeführt.
In Moers sind private Osterfeuer verboten. Laut Stadt dürfen sie nur „im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein“ ausgerichtet werden. In Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn verhält es sich genauso.
Dürfen in Monheim Osterfeuer entzündet werden? „Theoretisch wäre es in Monheim möglich“, sagt Stadtsprecher Norbert Jakobs. „Der Garten müsse aus Sicherheitsgründen aber eine Tiefe von 100 Metern haben und die Sicherheitsabstände müssten gewährt sein. Außerdem müsse das Feuer als Brauchtumsveranstaltung vorher angemeldet werden.“
Außerdem muss das Brauchtumsfeuer uss ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Die Stadt Mönchengladbach teilt mit: „Das Abbrennen von Osterfeuern ist erlaubt, muss aber beim Ordnungsamt ‚angezeigt‘, also angemeldet, nicht beantragt werden.“ Die Veranstalter müssen dabei einige Auflagen erfüllen. Zum Beispiel darf kein Benzin und Spiritus genutzt werden. Auch muss zu benachbarten Waldgebieten ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Zu Wohnhäusern und anderen Gebäuden 25 Meter.
„Aktuell liegen uns in Mönchengladbach drei Anzeigen (Stand 16. März) für geplante Osterfeuer vor. Es werden aber sicher noch mehr werden. Im vergangenen Jahr hat es 25 Osterfeuer-Meldungen gegeben“, sagt ein Stadt-Sprecher.
Private Osterfeuer im Garten sind in Neuss nicht erlaubt. „Anders sieht es hingegen zum Beispiel bei Vereinen oder Bruderschaften im Rahmen der Brauchtumspflege aus“, erklärt Tobias Spange, Pressereferent der Stadt Neuss. Dabei gilt es die üblichen Brandschutzauflagen zu beachten. Diese Feuer müssen auch nicht genehmigt, sondrn nur bei der Stadt angezeigt werden.
In Ratingen müssen Osterfeuer beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Abbrennanzeige muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Veranstaltung schriftlich beim Ordnungsamt eingegangen sein. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular "Abbrennanzeige eines Brauchtumsfeuers". Zu spät eingehende Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen abgelehnt werden, da die Einbindung der Feuerwehr nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Feuerwehr wird über das angezeigte Brauchtumsfeuer informiert und ggf. werden von dort weitere brandschutzrechtliche Maßnahmen (z.B. bei Feuern über 1m³) getroffen.
Eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung ist vom Antragsteller beim Kreis Mettmann (Untere Landschaftsbehörde, Goethestr. 23, 40822 Mettmann, Telefon 02104 – 99 0) zu beantragen, wenn der Abbrennplatz in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet liegt. Über den Geoserver des Kreis Mettmann kann man den Landschaftplan abrufen.
In Voerde dürfen Osterfeuer 2022 wahrscheinlich in der Zeit vom 16. bis 18. April abgebrannt werden. Das gilt jedoch nicht für private Osterfeuer, die sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Osterfeuer, die von Kirchengemeinden, Vereinen, Organisationen und größeren Gemeinschaften müssen bis zum 1. April bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Weitere Infos hier.
Osterfeuer müssen bis zwei Wochen vor Durchführung bei der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel angezeigt werden.
Die Stadt teilt mit: „Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und keinesfalls der Beseitigung von pflanzlichen oder sogar anderweitigen Abfällen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich zum Beispiel dann, wenn diese von Vereinen, religiösen Glaubensgemeinschaften oder sonstigen Institutionen veranstaltet werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.“
In Xanten sind private Osterfeuer nicht erlaubt. Nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbarschaften – und zwar „unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege“ dürfen zu Ostern ein Feuer veranstalten, wie die Stadtverwaltung erklärt. Diese müssen online bei der Stadt angemeldet werden.
Alljährlich finden in Kleve zahlreiche Osterfeuer statt. Auch in diesem Jahr können sie von Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt angezeigt werden. In diesem Jahr gibt es aber eine drastische Änderung: „Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden, werden in diesem Jahr nur öffentliche Osterfeuer zugelassen“, heißt es aus dem Rathaus. Mehr Informationen gibt es hier.