Umstrittene Fluggeräte Privat-Drohnen gefährden Arbeit der Feuerwehr

Düsseldorf · Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen fühlen sich bei ihren Einsätzen durch umherfliegende Drohnen zunehmend behindert.

 Muss man künftig einen Drohnen-Führerschein machen? Das fordert Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Muss man künftig einen Drohnen-Führerschein machen? Das fordert Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Foto: Sven Hoppe/dpa, shp vfd fux

Feuerwehr und Polizei klagen über die neuen ferngesteuerten Fluggeräte. "Dieses Phänomen ist für uns sehr problematisch geworden. Es kommt vor, dass die Drohnen zum Beispiel in ausgefahrene Rettungsleitern fliegen", sagte Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des nordrhein-westfälischen Feuerwehrverbands. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW klagt über private Drohnen bei schweren Unfällen auf Autobahnen und Landstraßen. "Ein Rettungshubschrauber rechnet nicht damit, dass an der Unfallstelle Drohnen umherfliegen", sagte ein GdP-Sprecher. "Das führt zu gefährlichen Situationen." Auch an Flughäfen beobachten Behörden häufig riskante Drohnen-Flüge, die den Luftverkehr gefährden können.

Zu wie vielen Zwischenfällen mit Drohnen es bei Rettungseinsätzen bislang gekommen ist, können die Sicherheitsbehörden nicht sagen, weil die entsprechenden Daten bislang nicht erhoben worden sind. "Es handelt sich noch um ein relativ junges Phänomen, das sich aber von Woche zu Woche weiter ausbreitet", betonte der Feuerwehrverbandssprecher: "Das ist eine neue Form des Gaffens. Es gibt leider immer mehr Menschen, die Unfälle filmen und diese Aufnahmen dann im Internet verbreiten."

Im Alltag wächst die Zahl der Drohnen von Tag zu Tag. Zu kaufen sind sie ab 100 Euro unter anderem in Elektronikfachgeschäften und zum Teil auch in Spielwarenabteilungen. Die Flugobjekte sind leicht zu bedienen. Grundsätzlich darf in Deutschland jeder eine Drohne kaufen und steuern. Ein Nachweis, ein solches Flugobjekt steuern zu können, ist nicht notwendig. Nur für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, benötigt man eine sogenannte Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Zudem gibt es ein Regelwerk: Demnach darf eine Drohne nicht höher als 100 Meter fliegen. Wer eine Drohne steuert, muss sie im Auge behalten können. Klar geregelt ist auch, was damit gefilmt werden darf und was nicht: Persönlichkeitsrechte Dritter müssen gewahrt werden. Auch Polizeieinsätze und Unfälle dürfen nicht von einer privaten Drohne ohne Genehmigung gefilmt werden. "Viele setzen sich darüber hinweg", sagte der GdP-Sprecher. "Wir können das während eines Einsatzes aber kaum unterbinden, weil wir dafür nicht extra Kräfte abstellen können."

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Das Bundesverkehrsministerium will den privaten Einsatz von Drohnen neu regeln. So fordert Minister Alexander Dobrindt (CSU) einen Drohnen-Führerschein. Demnach sollen fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse künftig in einer Prüfung nachgewiesen werden. Auch Niedersachsen setzt sich für strengere Regeln ein - etwa für eine Registrierungspflicht. In NRW spricht sich die FDP für neue Regeln aus. "Wir brauchen praxistaugliche Regelungen, die auch kontrollier- und umsetzbar sind", sagte Innenexperte Marc Lürbke. Es sei nicht hinzunehmen, dass Drohnen Rettungseinsätze behinderten.

(csh)
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