Prozess in Düsseldorf Streit um Mindestgröße für Polizisten neu entflammt

Düsseldorf · Mal fühlen sich die Männer diskriminiert, dann wieder die Frauen: Die neue Einheits-Mindestgröße für Polizisten in Nordrhein-Westfalen kommt am Dienstag auf den juristischen Prüfstand.

 Eine Polizeimütze liegt in einem Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts in Münster (Symbolbild).

Eine Polizeimütze liegt in einem Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts in Münster (Symbolbild).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der Streit um die Mindestgröße für Polizisten in Nordrhein-Westfalen ist wieder entflammt. Nachdem die Landesregierung per Erlass eine einheitliche Mindestgröße von 1,63 Meter für Männer und Frauen festgelegt hat, klagt nun eine 1,60 Meter große Frau am Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die neue Regelung. Obwohl sie die Grenze um drei Zentimeter unterschreitet, macht sie sich Hoffnungen auf eine Karriere als Polizeibeamtin. Weitere Verfahren seien bereits anhängig, teilte das Gericht mit.

Nachdem ein männlicher Kläger die Mindestgröße von 1,68 Meter für Männer juristisch zu Fall brachte, hatte die Landesregierung trotz eigener Bedenken eine einheitliche Mindestgröße von 1,63 Meter festgelegt. Bestätigt sah sich die Regierung durch Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das dies als legitim angesehen habe.

Dadurch fühlen sich nun wiederum die Frauen benachteiligt. Da sie im Durchschnitt nicht so groß werden wie die Männer, diskriminiere sie eine solche Hürde. Und das verbiete bekanntlich das Grundgesetz.

Dem Land könnte aber auch zum Verhängnis werden, dass es die Mindestgröße wieder nur per Erlass geregelt hat. Dabei hatten die Gerichte mehrfach darauf hingewiesen, dass der Staat bei derart gravierenden Eingriffen in die Lebensbereiche der Bürger nicht mit Erlassen regieren darf, sondern Gesetze verabschieden muss.

Zuletzt war diese Mahnung am vergangenen Dienstag ergangen, als das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den „Körperschmuck“-Erlass, der erlaubte von unerlaubten Tätowierungen bei Polizisten unterscheiden soll, als rechtswidrig einstufte.

Im vergangenen August war eine 161,5 Zentimeter kleine Bewerberin als Siegerin aus dem Gerichtssaal gekommen. Sie hatte noch gegen die Alt-Regelung geklagt und Recht bekommen: Durch die unterschiedlichen Größenvorgaben im Bewerbungsverfahren seien die Männer benachteiligt. „Frauenförderung steht nicht über allem“, hatte der Richter bemängelt - und mit dem Urteil zugleich einer Frau über die Hürde in die Ausbildung verholfen.

Nur einen Monat später hatte auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Regelung für rechtswidrig erklärt - geklagt hatte in dem Fall ein 1,66 Meter großer männlicher Bewerber. Unterschiedliche Mindestgrößen für männliche und weibliche Bewerber könne, wenn überhaupt, nur der Landtag festschreiben, urteilte das Gericht.

Nicht überall in Deutschland müssen Polizeianwärter eine Mindestgröße haben. Bei der Bundespolizei und in Bremen gibt es gar keine Mindestgröße. Die Polizei Baden-Württemberg verlangt etwa eine Mindestgröße von 1,60 Meter, in Bayern liegt die Messlatte bei 1,65 Meter, in Berlin bei 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer.

(dpa/see)
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