Immer mehr Vorfälle Polizeigewerkschaft fordert strengere Kontrollen bei Reizgas-Verkauf

Düsseldorf · Pfefferspray in geschlossenen Räumen ist fatal, zuletzt löste es eine Massenpanik in einer italienischen Disko aus. Die Polizei fordert härtere Beschränkungen – am besten ein Verbot.

 Pfefferspray kann in Deutschland legal gekauft werden – in Waffengeschäften, Online-Shops oder in einigen Drogeriemärkten.

Pfefferspray kann in Deutschland legal gekauft werden – in Waffengeschäften, Online-Shops oder in einigen Drogeriemärkten.

Foto: istock/Ralph Matzerath

Was passieren kann, wenn jemand auf der Tanzfläche Pfefferspray oder Ähnliches versprüht, zeigt die tödliche Massenpanik in einem italienischen Nachtclub mit sechs Toten. Ein Minderjähriger wird verdächtigt, in der Diskothek „Laterna Azzura“ in Corinaldo bei Ancona Reizgas versprüht und damit die Massenpanik ausgelöst zu haben. Auch in Diskotheken und auf Tanzveranstaltungen in NRW hat es bereits Vorfälle gegeben, bei denen ein Gast Reizgas versprühte. Ende November sind zum Beispiel in Bad Münstereifel 16 Menschen bei einer Tanzveranstaltung in einer Halle verletzt worden, weil ein Unbekannter ein entsprechendes Spray versprühte.

„Gerade in geschlossenen Räumen ist das besonders gefährlich“, warnt die Feuerwehr. Die Substanz führe zu Reizungen der Augen, Schleimhäute und Atemwege. In den vergangenen Monaten und Jahren gab es bundesweit eine ganze Reihe solcher Vorfälle in Clubs und Diskotheken, die alle glimpflich endeten. Beim Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe spricht man dennoch nur von Einzelfällen. „Die Einlasskontrollen sind in der Regel hoch professionell. Die Sicherheitsdienste weisen die Gäste auch auf das Thema hin“, sagt Geschäftsführer Stephan Büttner. Ganz verhindern ließe sich das aber nicht. „Wer so etwas gezielt in eine Disko schmuggelt und dann bewusst versprüht, ist hoch kriminell.“

Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht den Einsatz solcher Sprays sehr kritisch. „Besonders in Diskos, Gaststätten oder Straßenbahnen kann das fatale Folgen haben und eine Panik auslösen“, betont Mertens. Er weist darauf hin, dass es Staaten gibt, in denen das Mitführen solcher Sprays grundsätzlich verboten ist. „Das würde ich hierzulande auch gut heißen, aber man müsste das natürlich auch kontrollieren“, sagt Mertens. Der Verkauf dieser Sprays müsste auf jeden Fall strenger kontrolliert werden. „Verkäufer müssen angehalten werden, Namen und Adresse der Käufer zu notieren und festzuhalten“, fordert er. „Es kann nicht weiter sein, dass solche gefährlichen Gegenstände quasi an jeder Ladentheke zu bekommen sind.“

Pfefferspray kann in Deutschland legal gekauft werden – in Waffengeschäften, Online-Shops oder in einigen Drogeriemärkten. Wenn es sich um ein sogenanntes Tierabwehrspray handelt, gibt es für den Erwerb nicht einmal eine Altersbeschränkung. Das Mitführen des Sprays ist laut Waffengesetz legal. Reizgas darf man hingegen erst ab 14 Jahren besitzen. Wer hingegen eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit mitführen will, benötigt den „Kleinen Waffenschein“. Dafür muss man nach Angaben des Innenministeriums mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht vorbestraft sein. Nicht nur die Polizei, sondern auch Kommunen und Kreisverwaltungen können den Schein ausstellen.

Vorfälle, bei denen Pfefferspray und Reizgas eine Rolle spielen, scheinen grundsätzlich zuzunehmen. Die Polizeimeldungen sind voll mit entsprechenden Fällen. Häufig werden diese Waffen ohne Grund und leichtfertig eingesetzt, manchmal auch nur aus Spaß. In fast jeder Handtasche findet man laut Polizei mittlerweile diese Spraydosen. „Das ist deutlich mehr geworden. Das kann man schon sagen“, sagt Erich Rettinghaus, NRW-Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoLG). Seiner Meinung nach hängt das mit dem subjektiven Sicherheitsgefühl zusammen. „Viele Menschen haben mittlerweile Angst, Opfer eines Gewaltdelikts zu werden. Mit den Sprays wollen sie sich dagegen schützen.“ Aber das sei eine trügerische Sicherheit. „Im Ernstfall bringt das nichts. Erst recht nicht, wenn man sich mehreren Angreifern gegenübersieht“, sagt er. Zudem bestehe auch für den Benutzer der Sprays Verletzungsgefahr. „Schon etwas Gegenwind oder ein Luftzug können dazu führen, dass man selbst etwas in die Augen bekommt“, sagt Rettinghaus.

Und Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamtes, ergänzt: „Jede Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des Einsatzes kann fatale Folgen für einen selbst haben. Der oder die Täter können Ihnen dann die Abwehrwaffe möglicherweise auch entreißen und am Ende gegen Sie selbst einsetzen.“

(csh)
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