Nach Unfall in Straelen Wie sicher sind Planwagenfahrten?
Straelen/Geldern · Planwagenfahrten sind beliebt bei Vereinen und Junggesellenabschieden. Doch nach einem Unfall mit einem Planwagen in Straelen stellt sich die Frage, wie sicher solche Touren sind. Betreiber Stephan Winkelmann erklärt, was zu beachten ist.
Zusammen mit Freunden unterwegs sein, die Landschaft an sich vorüberziehen lassen, gemeinsam mit einem Glas Wein oder Bier anstoßen – alles möglich bei einer Planwagenfahrt. Besonders beliebt sind diese Touren deshalb bei Vereinen, Firmenfeiern oder Junggesellenabschieden. Doch der Spaß kann schnell vorbei sein, wenn es zu einem Unfall kommt. So wie zuletzt in Straelen.
Am Freitagnachmittag kam es an einer Kreuzung der Bundesstraße 58 in Straelen zu einem heftigen Zusammenstoß zwischen einem Traktor, der einen leeren Planwagen zog und einem Sprinter. Der Sprinter kippte durch den Zusammenstoß auf die Seite, der Traktor wurde beschädigt. Beide Fahrer wurden leicht verletzt. Da sich auf dem Planwagen zum Unfallzeitpunkt keine Gäste befanden, wurde Schlimmeres verhindert.
Zu Unfällen mit Planwagen kommt es selten. Laut Manuela Schmickler, Pressesprecherin der Polizei im Kreis Kleve, gab es den letzten Unfall mit einem Planwagen im August 2019 in Geldern. Damals kippte ein Anhänger in einem Kreisverkehr um und 14 Menschen, die in dem Planwagen saßen, wurden verletzt. Das sei jedoch ein tragischer Einzelfall. „Wir haben Probleme mit Unfallgeschehen im Kreis, ja. Aber Unfälle mit Planwagen sind einzelne Unglücke“, sagt Schmickler.
Für die Anbieter von Planwagenfahrten bedeutet die Organisation von Touren einen erheblichen Aufwand. Nötig sind mindestens zwei Sondergenehmigungen vom jeweiligen Regierungsbezirk und der entsprechenden Kommune oder dem Kreis, in dem die Touren angeboten werden. Für Stephan Winkelmann, der Fahrten am Niederrhein organisiert und dem der Unfallwagen gehört, bedeutet das, dass er beim Regierungsbezirk Düsseldorf und dem Kreis Viersen sowie zusätzlich dem Kreis Kleve eine Sondergenehmigung beantragen muss. Also überall dort, wo er mit seinen Wagen unterwegs ist. Voraussetzung dafür ist ein Gutachten, dass der Tüv erstellt und eine spezielle Versicherung. Da es zudem nicht nur darum geht, eine landwirtschaftliche Maschine zu fahren, sondern auch Menschen auf dem Anhänger zu transportieren, braucht der Fahrer einen LKW-Führerschein.
Fährt ein Planwagen voll besetzt, darf er maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Bei sogenannten Leerfahrten – beispielsweise zurück zum Startpunkt – sind auch schnellere Fahrten möglich. „Dann ist das nichts anderes wie ein ganz normaler Traktor mit Anhänger“, sagt Winkelmann. Welche Straßen für die Planwagenfahrten genutzt werden, hängt laut dem Betreiber einmal davon ab, auf welchen Straßen es die Kommune oder der Kreis erlaubt und ob es sich um eine Leerfahrt handelt oder nicht. „Wenn Gäste dabei sind, macht es keinen Sinn, auf Bundesstraßen zu fahren“, sagt Winkelmann. Zudem würde er anders als mit Pferdekutschen nicht unbedingt durch Naturschutzgebiete fahren, um mit dem Lärm des Traktors nicht die Natur zu stören.
Ist der Planwagen besetzt, erlebt Winkelmann durchaus positive Reaktionen von Autofahrern. „Die freuen sich, hupen und winken“, sagt Winkelmann. Bei Leerfahrten könne das schon anders aussehen. Dann habe er den Eindruck, seien Autofahrer schneller genervt und überholen, auch wenn es unübersichtlicher ist oder die Autofahrer direkt nach dem Überholvorgang in eine Nebenstraße abbiegen würden.