Prozess um Rüstzeit in Münster Pistole-Anlegen ist für Polizisten Dienstzeit

Münster · Das Anlegen von Pistole, Holster und anderen Hilfsmitteln gehört zur Dienstzeit eines Polizisten. Das bekräftigte das höchste NRW-Verwaltungsgericht in einem lange schwelenden Konflikt. Detailfragen sind indes noch nicht geklärt.

 Um die sogenannte Rüstzeit gibt es seit Jahren Streit vor den Gerichten in NRW.

Um die sogenannte Rüstzeit gibt es seit Jahren Streit vor den Gerichten in NRW.

Foto: dpa, obe;hae
(lnw)
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