Höchstens zwei Personen pro Tag Angehörige dürfen Patienten in NRW-Kliniken wieder eingeschränkt besuchen

Düsseldorf · Maximal zwei Personen pro Tag dürfen einen Patienten im Krankenhäusern in NRW wieder besuchen. Diese müssen sich aber einer oberflächlichen Untersuchung unterziehen. Zudem gibt es feste Besuchszeiten und ein Besucherregister.

 Patienten in NRW dürfen wieder eingeschränkt Besuch empfangen. (Symbolbild)

Patienten in NRW dürfen wieder eingeschränkt Besuch empfangen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Hannah Mckay

In Folge der Corona-Lockerungen dürfen Patienten in nordrhein-westfälischen Kliniken unter Einschränkungen wieder Besucher empfangen. Pro Patient ist ein täglicher Besuch von maximal zwei Personen gestattet, teilte die Krankenhausgesellschaft NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei bezieht sich der Verein auf die aktuellen Corona-Schutzverordnungen, die zuvor vom NRW-Gesundheitsministerium an die Krankenhäuser übermittelt wurden.

Demnach müssten Menschen, die ihre Angehörigen besuchen wollen, sich vor dem Besuch auf Symptome einer Corona-Infektion untersuchen lassen - beispielsweise mit einer Fiebermessung. Abstands- und Hygieneregeln seien ebenfalls strengstens zu beachten. Zudem würden Besuchsregister geführt und es sei den Krankenhäusern gestattet, Zeiträume für die Besucher festzulegen. „So wie vor Corona wird es nicht sein: also dass man kommen kann wann man möchte und so lange bleiben kann wie man möchte“ erklärte ein Sprecher der Krankenhausgesellschaft am Mittwoch. „Auch nicht in den nächsten Wochen und Monaten“ hieß es.

Die NRW-Krankenhäuser haben sich eigenen Angaben nach in Abstimmung mit Krankenhaushygienikern und dem NRW-Gesundheitsministerium für die Lockerungen ausgesprochen. Der Kontakt von Patienten zu Freunden und Verwandten fördere den Heilungsprozess und sei erwünscht - jedoch unter der Beachtung der Auflagen. Die spezielle Gefahrenlage in Krankenhäusern solle auch weiterhin nicht unterschätzt werden.

(chal/dpa)
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