Angreifer von Paris Terrorist mit Wohnsitz in Recklinghausen hatte sieben Identitäten

Düsseldorf/Recklinghausen · Der am Donnerstag in Paris erschossene Angreifer auf eine Polizeiwache hatte sich in Deutschland im Lauf mehrerer Jahre mit insgesamt sieben Identitäten aus verschiedenen arabischen Ländern und aus Georgien angemeldet. Er war der Polizei schon lange bekannt. Dies gab das Landeskriminalamt (LKA) am Sonntag bekannt.

Es gebe bisher keine Hinweise darauf, dass er den Angriff auf eine Polizeiwache, bei der er ein Fleischerbeil und einen scheinbaren Sprengstoffgürtel bei hatte, auf Befehl einer Terrororganisation wie dem IS verübt habe. Das erklärte Uwe Jacob, Direktor des LKA. Allerdings sucht die 60-köpfige Ermittlerkommission fieberhaft nach genau solchen Hinweisen. Die Unterkunft des Attentäters in einem Asylbewerberheim in Recklinghausen wurde durchsucht, es scheint auch einige andere Durchsuchungen gegeben zu haben.

Dabei hatte der Mann bereits eine einmonatige Haftstrafe abgesessen. Konkret nachgewiesen worden waren ihm in der Vergangenheit Diebstahlsdelikte und ein Verstoß gegen das Rauschgiftgesetz. Den Behörden war er auch aufgefallen, weil er einmal einen Obdachlosen zusammengeschlagen hatte und weil er in einer Kölner Diskothek einmal eine Frau belästigt hatte. Außerdem wurde gegen ihn wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt, allerdings fand man bei ihm nur eine harmlose Gaspistole.

Im Asylbewerberheim, in dem er lebte, scheint er Symbole der Terrororganisation IS an Wände gemalt zu haben.

Die Polizei geht davon aus, dass der zwischen 20 und 25 Jahre alte Mann (so die Angabe bei seinen verschiedenen Anmeldungen bei deutschen Behörden) zur Jahreswende in Paris war. Während die französischen Behörden glauben, dass der Attentäter tatsächlich aus Tunesien kommt, ist sich das LKA nicht sicher, welche seiner Identitäten unter anderem aus Syrien und Marokko nun stimmt.

Nicht erklären konnte das LKA, warum der Mann im August als angeblich lediger Syrer einen Asylantrag stellen konnte und dabei auch seine Fingerabdrücke abgeben musste, aber in einer zentralen Datei des Bundeskriminalamtes unter einer anderen Identität gemeldet war. Völlig unbrauchbar war der Informationsaustausch unter den Behörden aber doch nicht: Als der Mann einmal nach Schweden reiste, wurde er direkt ausgewiesen und nach Deutschland ausgeliefert, weil er in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben war.

(rky)