Ermittlungen in Paderborn Polizei-Mitarbeiter soll Kinderpornografie besessen haben

Paderborn · Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 34-jährigen Regierungsangestellten wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie. Der Mann war unter anderem damit befasst, Datenträger mit eben solchem Material für die Polizei aufzuarbeiten.

Ein Mann schaut auf einen Computerbildschirm (Symbolbild).

Ein Mann schaut auf einen Computerbildschirm (Symbolbild).

Foto: Andreas Bretz/Bretz, Andreas (abr)

Im Arbeitsumfeld des 34-Jährigen seien einem Vorgesetzten „Auffälligkeiten im Sozialverhalten“ aufgefallen, sagte ein Sprecher der Paderborner Polizei unserer Redaktion. Interne Untersuchungen haben laut Polizei den Verdacht auf den Besitz von Kinderpornografie erhärtet. Der Mann sei mit sofortiger Wirkung freigestellt worden.

Darüber hinaus habe man ein sofortiges Zugangsverbot für polizeiliche Diensträume ausgesprochen. Die entsprechenden arbeitsrechtlichen Schritte, die zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen sollen, seien ebenso eingeleitet.

Der Mann war erst im Juli 2019 als IT-Ermittlungsunterstützer in der Direktion Kriminalität eingestellt worden. „Seine Aufgabe war es zum Beispiel, Datenträger wie USB-Sticks aufzuarbeiten, damit die Ermittler damit arbeiten können“, sagte der Paderborner Polizeisprecher. Bei diesen Arbeiten habe er sich unter anderem auch mit dem Bereich Kinderpornographie befasst. „Bislang gibt es aber keine Hinweise darauf, dass er sich über diese Daten kinderpornografisches Material beschafft hat“, sagte der Sprecher weiter.

Bei der internen Untersuchung habe sich außerdem herausgestellt, dass gegen den Mann bereits ein Strafverfahren im Kreis Lippe anhängig ist. Die Ermittlungen liegen bei der für Verfahren gegen Polizeibeschäftigte zuständigen Kriminalhauptstelle in Bielefeld.

Der Mann soll in einem Freibad im Kreis Lippe selbst entsprechende Fotos angefertigt haben. Von Ermittlerseite gab es dazu keine Angaben. Das „Westfalen-Blatt“ hatte zuerst darüber berichtet.

Über die Ermittlungen gegen ihn habe der 34-Jährige im Bewerbungsgespräch aber keine Angaben gemacht. „Vor einer Einstellung wird natürlich das Führungszeugnis überprüft - darin war nichts Auffälliges vermerkt“, sagte der Paderborner Polizeisprecher. Aus dem Innenministerium hieß es, dass im entsprechenden Bundeszentralregister nur rechtskräftige Verurteilungen aufgeführt werden, Ermittlungen nicht.

Bei Regierungsbeschäftigten handele es sich um Mitarbeiter, die zur Unterstützung der Polizei vom Land bezahlt würden, sagte Ministeriumssprecher Wolfgang Beus. Die Entscheidung, wer für welche Tätigkeit eingestellt werde, treffe aber immer die Polizeibehörde vor Ort.

Oberstaatsanwalt Vetter von der Detmolder Staatsanwaltschaft bestätigte, dass gegen den 34-Jährigen ermittelt wird. Es handele sich dabei um ein „älteres Verfahren“. Wie lange dieses Verfahren läuft, ist noch unklar. Es handele sich jedoch eher um Monate als um Wochen, heißt es. Auch die Polizei Bielefeld konnte unserer Redaktion auf Nachfrage nicht sagen, wie lange die Ermittlungen in dem Fall bereits laufen.

Bereits im März hatte die Polizeibehörde Paderborn einen damals 53-jährigen Polizeihauptkommissar suspendiert, weil er kinderpornografisches Material besessen haben soll. Das Amtsgericht Paderborn berichtete am Donnerstag auf Anfrage, dieser Polizeibeamte sei vor einigen Wochen wegen Besitzes und Verschaffens kinder- und jugendpornografischer Dateien in drei Fällen zu einer Geldstrafe - nämlich 160 Tagessätzen zu je 50 Euro - verurteilt worden.

Mit Agenturmaterial von dpa.

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