Prozess in Paderborn „Horrorhaus“ von Höxter – Angelika W. akzeptiert Urteil

Paderborn · Über Jahre hinweg misshandelte Angelika W. Frauen seelisch und körperlich im „Horrorhaus“ von Höxter. Dafür wurde sie zu 13 Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat ihr Anwalt mitgeteilt, dass sie auf eine Revision verzichtet.

 Angelika W. betritt einen Saal des Landgerichts Paderborn im September 2018.

Angelika W. betritt einen Saal des Landgerichts Paderborn im September 2018.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach der Verurteilung zu 13 Jahren Haft im Prozess um das sogenannte „Horrorhaus“ von Höxter verzichtet Angelika W. auf eine Revision. Das sagte ihr Anwalt Peter Wüller am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Er werde in Absprache mit seiner Mandantin noch in dieser Woche die Revision am Landgericht Paderborn widerrufen. Damit wäre auch das zweite Urteil in dem Verfahren rechtskräftig.

Das Gericht hatte die heute 50-Jährige wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Strafmildernd wurde bei ihr die Kronzeugenregelung angewandt. Mit ihrer Aussage wurde der Tod eines zweiten Opfers aufgeklärt, obwohl es keine Leiche gab.

Anwalt Wüller hatte zuerst fristwahrend Rechtsmittel eingelegt, sich aber nach Studium der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung gegen die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof entschieden.

Die Anwälte von Wilfried W. hatten bereits beim Prozessende angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Der 48-Jährige wurde vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Da er vermindert schuldfähig ist, kam eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage.

Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht.

(kron/dpa)
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