Zwischen Dormagen und Krefeld OVG will über Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland urteilen

Münster · Der Chemiekonzern Covestro will seit 2009 eine 67 Kilometer lange Pipeline in Betrieb nehmen. Auch das anstehende gerichtliche Urteil könnte noch immer nicht das Ende des Streits bedeuten.

 Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Covestro-Konzerns wird in einem Wald verlegt. (Archivfoto)

Die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline des Covestro-Konzerns wird in einem Wald verlegt. (Archivfoto)

Foto: dpa/Horst Ossinger

Das Oberverwaltungsgericht in Münster will am Montag (12 Uhr) sein Urteil im Verfahren um die Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland verkünden. Mehrere Anwohner haben gegen die Genehmigung der Rohrleitung durch die Bezirksregierung Düsseldorf geklagt. Sie fürchten, dass bei einem Bruch der Rohre das geruchlose und giftige Gas austreten und dann Lebensgefahr für die Menschen an der Trasse bestehen könnte. Der Chemiekonzern Covestro, der die Leitung nutzen will, verweist dagegen auf hohe Sicherheitsmaßnahmen.

Die 67 Kilometer lange Pipeline, die zwischen den Werken Dormagen und Krefeld des Chemiekonzerns verläuft, ist seit dem Jahr 2009 weitgehend fertig gebaut. Wegen des langjährigen Rechtsstreits, der auch schon das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, darf aber bisher kein Gas fließen. Auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts könnte der Streit weitergehen, wenn sich die unterlegene Seite an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wendet.

(chal/dpa)
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