Vorwurf des Rassismus OVG Münster stoppt Suspendierung einer angehenden Polizistin

Münster · Erst bekam sie ein Lob vom obersten Dienstherrn, dann wurde sie entlassen. Im Skandal um rechte Chats bei der NRW-Polizei hat ein Gericht jetzt die Suspendierung einer 21-Jährigen gekippt - und harsche Kritik geübt.

 Ein Abzeichen der nordrhein-westfälischen Polizei, fotografiert auf einem Hemd in der Landesleitstelle der Polizei. (Symbolfoto)

Ein Abzeichen der nordrhein-westfälischen Polizei, fotografiert auf einem Hemd in der Landesleitstelle der Polizei. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Marcel Kusch

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Suspendierung einer angehenden Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten gestoppt. Die 21-Jährige darf ihren Dienst wieder aufnehmen, teilte das OVG am Freitag in Münster mit. Die Frau befindet sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf und wird derzeit im Polizeipräsidium Düsseldorf ausgebildet.

Zwar seien die auf ihrem Handy gespeicherten Nachrichten teils rassistisch oder antisemitisch. Nach Überzeugung des OVG habe die Antragstellerin die Bilder aber weder selbst verbreitet noch kommentiert, sondern ganz im Gegenteil, ihrem Vorgesetzten gemeldet. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 6 B 2055/20).

„Angesichts der erheblichen Zahl von WhatsApp-Nachrichten (337 525 in 790 Chats) bzw. Bilddateien (172 214) auf ihrem Smartphone könne ihr auch geglaubt werden, dass sie die acht inakzeptablen Nachrichten erst wahrgenommen habe, nachdem sie - angestoßen durch den Innenminister und die sensibilisierenden Gespräche in ihrer Dienststelle - ihr Smartphone durchsucht habe“, heißt es in der Mitteilung des OVG. Laut Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat Innenminister Herbert Reul (CDU) die Polizeischülerin in einem Telefonat für ihr Verhalten gelobt. Dennoch wurde sie im Oktober 2020 vom Dienst suspendiert.

Der oberste Dienstherr der angehenden Beamtin, Innenminister Reul, Kostenpflichtiger Inhalt hatte am 16. September 2020 die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen bei der NRW-Polizei öffentlich gemacht.

In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf war die 21-Jährige im Eilverfahren noch unterlegen. Dort wurde die Sicht des Polizeipräsidiums Düsseldorf bestätigt, dass sie im Verdacht stehe, eine mit der demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu haben und damit für den Polizeidienst ungeeignet zu sein. Diese Einschätzung teilt das OVG nicht. Die Richter des 6. Senats übten scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Polizei.

Das Polizeipräsidium Düsseldorf habe an den Fall Maßstäbe angelegt, „die sich in nicht nachvollziehbarer Weise von denjenigen unterschieden, die es in den übrigen Fällen zugrunde gelegt habe. Während die Antragstellerin als Hinweisgeberin suspendiert worden sei und entlassen werden solle, habe das Polizeipräsidium gegenüber den anderen Kommissaranwärtern aus den Chatgruppen keine Maßnahmen ergriffen, insbesondere weder Suspendierungen noch Entlassungen ausgesprochen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Erst auf Nachfrage des OVG habe das Polizeipräsidium erklärt, nunmehr Disziplinarverfahren eingeleitet zu haben. „Der Umstand, dass die Antragstellerin, nicht aber die anderen Polizeibeamten auf die Nachrichten aufmerksam gemacht hätten, sei weder ihr zugute gehalten noch - soweit bekannt - den anderen negativ angelastet worden.“

Das Gericht in Münster wirft der Polizei Willkür vor. Bei Einschätzung der charakterlichen Eignung der angehenden Beamtin habe das Polizeipräsidium Düsseldorf eine willkürliche Differenzierung vorgenommen. „Die vom Antragsgegner im Fall der Antragstellerin angelegten Maßstäbe weichen in nicht nachvollziehbarer Weise von denjenigen ab, die er in den Fällen der übrigen Mitglieder in den Chatgruppen (...) zugrunde gelegt hat, bei denen es sich ebenfalls um Kommissaranwärter handelt“, heißt es in dem Beschluss des OVG.

Das OVG nennt dafür ein Beispiel: Eine Kollegin der Frau habe einen Sticker mit Adolf Hitler, der mit seinen Händen ein Herz formt, selbst versendet. Nach einer Stellungnahme wurde davon abgesehen, ihr eine Missbilligung auszusprechen, während die Klägerin suspendiert wurde.

Die 21-Jährige hatte gegenüber dem OVG kritisiert, dass die Polizei mit ihrer Verfahrensweise nur gegen sie als die einzige Beamtin, die sich ihrem Vorgesetzten offenbart habe, vorgehe, der „Mauer des Schweigens“ innerhalb der Polizei jedoch Vorschub leiste.

Auf dem sichergestellten Handy der angehenden Beamtin wurden bei der Auswertung „keine fremdenfeindliche Kommunikation“ gefunden, wie die Polizei dem OVG bestätigte. Auch sei in keiner der Gruppen eines der Bilder kommentiert worden. In drei von vier der betroffenen Chatgruppen waren ausschließlich angehende Polizisten aktiv.

Reul äußerte sich am Nachmittag zu der Entscheidung des OVG. „Selbstverständlich akzeptieren wir den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Die Beamtin wird ihren Dienst in der Polizei jetzt fortsetzen. Natürlich dürfen ihr durch das Verfahren keine Nachteile entstehen, sie hat die gleichen Chancen, wie ihre Anwärterkolleginnen und -kollegen auch“, sagte der Innenminister der Deutschen Presse-Agentur.

(dpa)
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