Frist bis zum 25. Juni Occupy-Räumung könnte zu Rechtsstreit werden

Düsseldorf · Nach Angaben der Düsseldorfer Occupy-Aktivisten befassen sich jetzt Anwälte mit der Frage, ob die Stadt das Camp der Kapitalismuskritiker nach Verstreichen der Räumungsfrist am 31. Juli auflösen darf.

 Ob es zu einem formalen Rechtsstreit zwischen Occupy-Anwälten und der Verwaltung kommen wird, ist derzeit noch fraglich.

Ob es zu einem formalen Rechtsstreit zwischen Occupy-Anwälten und der Verwaltung kommen wird, ist derzeit noch fraglich.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Im Kern geht es dabei um eine juristische Prüfung, ob das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Fall des Zeltlagers auf dem Martin-Luther-Platz greift, oder ob es sich um einen schlichten Verstoß gegen das kommunale Sondernutzungsrecht für Straßen, Wege und Plätze handelt und das Lager deswegen geräumt werden muss.

Am Dienstag hatte die Stadt mitgeteilt, dass sie einem Förderverein der Occupy-Anhänger die Aufforderung zustellen werde, zur genannten Räumungsfrist Stellung zu nehmen. Bis zum 25. Juni, also Montag kommender Woche, haben die Aktivisten dafür jetzt Zeit.

Die Verwaltung sei in ihrer Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass das Camp nicht unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit falle, sagte der stellvertretende Leiter des Düsseldorfer Ordnungsamtes, Sebastian Veelken, gestern auf Anfrage. Anabel Jujol, die bereits seit vergangenem Oktober in der Düsseldorfer Occupy-Bewegung aktiv ist, zieht ein anderes Fazit: "Ich bin der Ansicht, dass unser Gesamtkonzept von einem Leben im Camp, dem Informieren von Bürgern und dem Protestieren gegen die Vormacht von Banken und Großkonzernen unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen sollte. Denn unser Handeln ist ein wichtiges politisches und ethisches Symbol."

Ob es zu einem formalen Rechtsstreit zwischen Occupy-Anwälten und der Verwaltung kommen wird, ist derzeit noch fraglich. Sicher ist aber, dass die Aktivisten mögliche juristische Mittel prüfen lassen, die es ihnen erlauben würden, das Camp trotz Verstoßes gegen das kommunale Sondernutzungsrecht weiterhin zu bewohnen.

Unterdessen dementierten sowohl die Stadt als auch das NRW-Innenministerium Gerüchte, es habe eine Abstimmung zwischen Düsseldorf und Frankfurt bei der Festsetzung der Räumungsfrist für die jeweiligen Occupy-Camps auf das selbe Datum (31. Juli) gegeben.

(ila/jco)
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