Kostenübernahme der Betreuung Familie kämpft vor Gericht für an Diabetes erkranktes Kind

Oberhausen · Familie Hecht aus Oberhausen hat die Nase voll. Ihr zweijähriger Sohn Paul ist an Diabetes Typ 1 erkrankt und benötigt den Eltern zufolge eine Betreuung rund um die Uhr in der Kita. Für die Finanzierung sieht die Familie die Krankenkasse in der Pflicht.

 Der kleine Paul ist an Diabetes Typ 1 erkrankt.

Der kleine Paul ist an Diabetes Typ 1 erkrankt.

Foto: Daniel Hecht

Paul trägt eine Insulin-Pumpe an seinem Bein. Die ersetzt das lästige und schmerzhafte Spritzen des lebensnotwendigen Insulins. Mit der programmierbaren Pumpe wird über einen Katheter das Hormon in seinen Körper geleitet. „Trotzdem muss sein Insulin-Wert auch manuell regelmäßig gemessen werden“, sagt Nina Hecht, seine Mutter. „Nach der Messung stellt man ein, wie viel Insulin abgegeben werden muss“, sagt sie. Dabei müsse genau darauf geachtet werden, wie viel Paul isst, da davon die Menge des benötigten Hormons abhängt. Bekommt er das nicht, könnte er ins Koma fallen.

Die Krankenkasse hat jedoch auch nach einem zweiten Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) festgestellt, dass keine medizinischen Voraussetzungen für diese spezielle Krankenbeobachtung des kleinen Jungen vorliegen. Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die laut Familie Hecht benötigte Sechs-Stunden-Betreuung in der Kita. Daher sieht die Familie nur einen Ausweg: „Wir sind jetzt gezwungen vor Gericht zu ziehen, weil der bisherige Vorschlag der Barmer unserer Meinung nach nicht ausreicht, um für Paul einen problemlosen Kita-Alltag zu ermöglichen“, sagt Vater Daniel Hecht.

Zwar zeigt sich die Krankenkasse nun bereit, fünf Mal täglich eine sogenannte „punktuelle Einzelleistung“ zu genehmigen. Was bedeutet, dass mehrmals am Tag ein Pflegedienst in Pauls Kita kommen kann, um seine Werte zu prüfen und gegebenenfalls seine Insulin-Pumpe entsprechend einzustellen. „Die Lösung ist bislang an keiner Stelle zufriedenstellend“, sagt Hecht. Die Zuckerwerte des Jungen könnten auch gerne mal über 250 steigen, ohne dass jemand eingreifen kann. In Pauls Kita-Gruppe gibt es keine Betreuerin, die Erfahrung mit Diabetes hat. Bislang musste seine Mutter ständig in einem Nebenraum sitzen, um seine Werte überprüfen zu können. „Das ist aber schließlich kein Dauerzustand“, sagt Nina Hecht. Schließlich wolle sie auch wieder arbeiten gehen. „So ist kein normales Leben möglich - weder für Paul, noch für uns als Familie“, sagt Hecht. „Daher benötigen wir eigentlich eine Pflege, die Paul während der Zeit in der Kita betreut und seine Werte im Blick hat.“

 Daniel Hecht mit seiner Tochter, Paul und Frau Nina.

Daniel Hecht mit seiner Tochter, Paul und Frau Nina.

Foto: Daniel Hecht

Am Freitag treffen die Hechts auf die Barmer Krankenkasse beim Sozialgericht in Duisburg. Dort hat die Familie gegen die Entscheidung der Krankenkasse eine einstweilige Anordnung beantragt. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte die Barmer mit, dass man zu einem laufenden Verfahren keine Auskunft geben kann.

Die Familie plädiert auf eine allgemeingültige Regelung in solchen Fällen: „Jedes Kind unter 6 Jahren kann seinen Diabetes noch nicht eigenständig behandeln.“ Eine solche Regelung sei längst überfällig.

Anmerkung der Redaktion: Daniel Hecht ist Mitarbeiter der RP.

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