Aufbau nach der Flutkatastrophe NRW vereinfacht Antragsverfahren für Fluthilfe

Düsseldorf · Bei der Fluthilfe in Nordrhein-Westfalen stockt es. Vor allem Unternehmer hatten sich zuletzt über bürokratische Hürden beschwert. Nun reagiert das Land mit Erleichterungen. So sollen die Firmen künftig schneller an ihr Geld kommen.

Flutkatastrophe in NRW und RLP: So sehen die Orte nach 100 Tagen aus
22 Bilder

100 Tage nach der Flut - so sieht es in den Katastrophengebieten aus

22 Bilder
Foto: Christoph Reichwein (crei)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Wiederaufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen das Antragsverfahren vereinfacht. Die Firmen sollen dadurch schneller an Geld kommen. So sollen künftig auch Ingenieure und Architekten als Gutachter tätig sein können, wie das NRW-Wirtschaftsministerium am Freitag berichtete. Der Ermessensspielraum der Gutachter wird erweitert. Auch können sie künftig über ihr Bestellungsgebiet hinaus tätig werden.

Bei der Schadensermittlung können jetzt auch Steuerberater eingebunden werden. Um die Auszahlung zu beschleunigen, können Unternehmen Teilanträge für Schäden stellen, für die bereits Gutachten vorliegen. Das gilt auch für Einkommensausfälle, die von Steuerberatern begutachtet werden.

Aus dem mit insgesamt 30 Milliarden Euro ausgestatteten Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder entfallen rund 12,3 Milliarden Euro auf NRW. Seit Mitte September können Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige nach einer Beratung durch die Kammern und nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens Anträge auf Aufbauhilfe stellen.

Als Anlass für die Vereinfachungen nannte das Ministerium die „ersten Erfahrungen“ aus den Gesprächen von Kammern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern hätten bereits mehr als 3000 Unternehmen beraten.

Der Geschäftsführer der IHK Aachen, Michael Bayer, hatte Anfang der Woche in einem Interview des Wirtschaftsmagazins „Capital“ die Zahl der bislang in NRW gestellten Anträge mit 37 angegeben. Als „Nadelöhr“ hatte er die öffentlich bestellten Gutachter angegeben und auf eine flexiblere Lösung gedrängt. Mittlerweile sind laut Ministerium mehr als 50 Anträge eingegangen.

Bei der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli waren ganze Landstriche von den Wassermassen verwüstet worden. Nach ersten Schätzungen entstanden allein in NRW Schäden von etwa 13 Milliarden Euro. 49 Menschen starben.

(th/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort