Gesetzesentwurf NRW startet Initiative für schärfere Strafen bei Kindesmissbrauch

Düsseldorf · Im 65-seitigen Gesetzesentwurf fordert NRW unter anderem eine Angebung der Mindeststrafe bei sexuellem Kindesmissbrauch auf ein Jahr. Damit würde dieses Delikt nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen geahndet.

Fotos: Gartenlaube und Kellerraum des Missbrauchsfalls von Münster
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Die Gartenlaube des Missbrauchsfalls von Münster

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Foto: dpa/Guido Kirchner

Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für härtere Mindeststrafen bei Kindesmissbrauch einbringen. Das gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie. Das NRW-Kabinett habe einen entsprechenden Entwurf am Dienstag beschlossen, sagte eine Sprecherin des NRW-Familienministeriums am Mittwoch. Die „Welt“ hatte zuerst darüber berichtet.

Der Gesetzesentwurf für die Sitzung des Bundesrates am 3. Juli umfasst 65 Seiten. Darin ist die Anhebung der Mindeststrafe bei sexuellem Kindesmissbrauch von sechs Monaten auf ein Jahr vorgesehen (Paragraf 176 Strafgesetzbuch). Dadurch würde dieses Delikt nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen geahndet.

Gleiches soll für den Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie gelten. Die Landesregierung verspricht sich davon eine größere abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter. Bewährungsstrafen und Einstellungen gegen Geldauflagen würden so verhindert.

Wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern
beteiligt, soll keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein. „Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern die Beteiligung an der Zerstörung von Leben. Opfer sind oftmals für immer traumatisiert, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) der „Welt“.

Durch die Missbrauchskomplexe Lügde, Bergisch Gladbach und Münster werde deutlich, welche Dimensionen Kindesmissbrauch hat und wie verbreitet er sei. Im vergangenen Jahr habe die Polizei in NRW 2805 Missbrauchsfälle registriert - ein Anstieg um 15,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Kinderpornografie diene als „Einstiegsdroge“ und fördere die Begehung von Straftaten an Kindern, um den Markt mit immer neuen Aufnahmen zu versorgen.

(chal/dpa)
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