Verkaufsoffene Sonntage in NRW OVG Münster mahnt enge Auslegung von Ladenöffnungsgesetz an

Münster · Eigentlich sollte mit einem neuen Gesetz zu verkaufsoffenen Sonntagen alles einfacher werden für den Handel. Doch weiterhin gibt es vor Gerichten Streit um die Frage, wann Läden sonntags öffnen dürfen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht klare Worte gefunden.

 Ein Geschäft in NRW wirbt auf einem Plakat für einen verkaufsoffenen Sonntag (Symbolbild).

Ein Geschäft in NRW wirbt auf einem Plakat für einen verkaufsoffenen Sonntag (Symbolbild).

Foto: dpa/Gero Breloer

Im Streit um verkaufsoffene Sonn- und Feiertage hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine engere Auslegung des neuen NRW-Ladenöffnungsgesetzes angemahnt. Die seit dem Frühjahr sehr weit gefassten Regelungen zur Ladenöffnung müssten einschränkender ausgelegt werden als viele Kommunen dies bislang täten, stellten die Richter am Dienstag in einer ausführlichen schriftlichen Begründung zu einer Entscheidung vom Monatsanfang klar. In dem strittigen Fall ging es um einen gekippten verkaufsoffenen Sonntag zweier Möbelmärkte in Bornheim zwischen Köln und Bonn.

Jede Gemeinde müsse im Einzelfall eine Ausnahme von der Arbeitsruhe am Sonn- und Feiertag genau prüfen und begründen, unterstrichen die Richter. Wie schon vor der Gesetzesänderung müsse es einen Anlass für die Sonntagsöffnung geben, etwa ein Stadtfest oder eine ähnliche Veranstaltung, die selbst mehr im Vordergrund stehen muss als die geöffneten Geschäfte. Sofern die Ladenöffnung der Stärkung des stationären Einzelhandels vor Ort dienen soll, müsse dies ebenfalls durch eine besondere Problemlage in der jeweiligen Kommune gerechtfertigt werden. Allgemein auf den verschärften Wettbewerb zu verweisen reiche nicht, da dieser ja nicht der Ausnahme, sondern der Regelfall sei.

Mit dem Gesetz hatte die Landesregierung die Möglichkeiten des Einzelhandels erweitert, auch sonn- und feiertags zu öffnen. So wurde die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht pro Kommune verdoppelt. Gleichzeitig wurden einige sehr allgemein gefasste mögliche Gründe für eine Sonntagsöffnung, etwa die Stärkung eines vielfältigen Einzelhandelsangebot, in den Gesetzestext aufgenommen.

Zuletzt hatten Verwaltungsgerichte immer wieder geplante verkaufsoffene Sonntage gekippt, nachdem die Gewerkschaft Verdi dagegen geklagt hatte. Sind die Ladenöffnungen gut begründet, finden sie aber statt - auch gegen Widerstand der Gewerkschaft.

Die Landesregierung will die deutlichen Worte der Richter daher nicht als Kritik am Gesetz verstanden wissen. Vielmehr bestätige das OVG die Rechtmäßigkeit des Ladenöffnungsgesetzes, erklärte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). „Zudem ist das Gesetz für viele Kommunen gelebte Realität: Nach Anfangsschwierigkeiten haben bereits 100 verkaufsoffene Sonntage nach neuem Recht stattgefunden“, sagte der Minister weiter. Entscheidungen zugunsten der Städte, etwa in Essen, Euskirchen, Gütersloh und Solingen zeigten, dass die Städte sich immer besser mit den neuen Rahmenbedingungen zurechtfänden.

(mba/dpa)
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