Neue Schutzverordnung vor Karneval NRW erlaubt Schunkeln ohne Maske - Corona-Tests nur noch 24 Stunden gültig

Düsseldorf · Einen Tag vor dem Auftakt der Karnevalssession hat die Landesregierung die Corona-Schutzverordnung geändert – Tests dürfen nun nur noch 24 Stunden zurückliegen. Das Schunkeln ohne Maske wird ausdrücklich erlaubt.

Als getestet gilt man in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit Mittwoch gilt. Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt - also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur. Für manche Bereiche - wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen - gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest sogar nur sechs Stunden alt sein.

In der neuen Coronaschutz-Verordnung erlaubt das Land außerdem ausdrücklich das Schunkeln ohne Maske. Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss – wenn er nicht geimpft oder genesen ist – einen PCR-Test oder einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen (3Gplus-Regel).

In der seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei „Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen“ verzichten kann. Voraussetzung für den Zutritt ist aber - wie zum Beispiel bereits in Diskotheken - die 3Gplus-Regel.

(bora/dpa)
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