Wegen eines Imageschadens NRW muss Gunther von Hagens 210.000 Euro zahlen

Düsseldorf/Heidelberg · Im langjährigen Gezerre um seinen in China erworbenen Professorentitel haben sich der umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens und das Land Nordrhein-Westfalen vor Gericht geeinigt.

Mai 2014: Körperwelten in Hamburg
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Der 69-jährige Wissenschaftler soll eine Ausgleichszahlung von rund 210.000 Euro für den erlittenen Imageschaden erhalten, wie das Institut für Plastination am Donnerstag in Heidelberg mitteilte. Das NRW-Wissenschaftsministerium bestätigte den Vergleich. Die Einigung sei bereits im Juni vor dem Düsseldorfer Landgericht getroffen worden, sagte eine Sprecherin.

Von Hagens hatte das Land wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung und Rufschädigung auf Schadenersatz verklagt. Zunächst hatte er auf eine Wiedergutmachung in Höhe von 2,2 Millionen Euro gepocht.

Der Erfinder der Leichenschau "Körperwelten" war im Jahr 1999 in China für die Dauer von fünf Jahren zum Gastprofessor ernannt worden. Das NRW-Ministerium hatte dem Heidelberger Mediziner jedoch auferlegt, den Titel "Professor" in Deutschland nur mit dem Zusatz "RC" oder "VRC" für China zu tragen. Das Ministerium war damals bundesweit für Genehmigungen zum Führen ausländischer Titel zuständig. Von Hagens ließ den Zusatz jedoch weg und handelte sich ein Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs ein. Von den Vorwürfen wurde er 2011 vom Oberlandesgericht Karlsruhe freigesprochen.

(lnw)
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