Regelungen verfassungswidrig NRW muss Besoldung kinderreicher Richter und Staatsanwälte aufstocken

Karlsruhe/Düsseldorf · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Besoldungsvorschriften in NRW in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Richter und Staatsanwälte mit drei oder mehr Kindern bekommen demnach zu wenig Geld.

 Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)

Das Bundesverfassungsgericht mit einem Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

Das Land Nordrhein-Westfalen muss Richter und Staatsanwälte mit drei oder mehr Kindern besser bezahlen. Die Besoldungsvorschriften für die Jahre 2013 bis 2015 sind teilweise verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Die Regelungen müssen bis spätestens Ende Juli 2021 überarbeitet werden. Rückwirkend mehr Geld gibt es aber nicht - es sei denn, die Betroffenen haben geklagt. (Az. 2 BvL 6/17 u.a.)

Die Entscheidung bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2. Beamte und ihre Familie müssen lebenslang amtsangemessen alimentiert werden, das leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Für die zusätzlichen Leistungen ab dem dritten Kind bedeutet das laut Verfassungsgericht, dass diese um mindestens 15 Prozent über der sozialen Grundsicherung liegen müssen. Das war in dem überprüften Zeitraum nicht gegeben. Ob die aktuelle Besoldung und das Niveau in anderen Besoldungsgruppen den Vorgaben entspricht, wurde nicht geprüft. Das Verwaltungsgericht Köln hatte drei Verfahren ausgesetzt und Karlsruhe um Prüfung gebeten.

(chal/dpa)
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