In Duisburg und Köln Muezzinrufe während der Corona-Zeit an vielen Orten erstmals hörbar

Duisburg · Nicht nur Kirchen, auch die Moscheen mussten während der Corona-Krise schließen. Dadurch hat sich in einigen Städten etwas Neues durchgesetzt: Der Ruf des Muezzin wird über einen Lautsprecher übertragen.

 Moschee in NRW (Archiv).

Moschee in NRW (Archiv).

Foto: dpa, rw mhe abl

Seit wegen der Corona-Pandemie Kirchen und Moscheen geschlossen werden mussten, ist der islamische Gebetsruf an zahlreichen Orten Deutschlands erstmals lautsprecherverstärkt zu hören. Die Duisburger Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) war wohl bundesweit die erste in der Corona-Zeit, die am 20. März den Gebetsruf ertönen ließ. Hannover, Dortmund und Wuppertal, München und zahlreiche andere Orte folgten dem Beispiel.

Mit den Anfragen für den islamischen Gebetsruf gehen Städte und Kommunen unterschiedlich um: Köln gewährte der Ditib-Zentralmoschee und anderen Moscheen den Gebetsruf - Bremerhaven und das hessische Haiger beispielsweise nicht. Die Stadt Mannheim lehnte die Bitte von islamischen Gemeinden nach einem Gebetsruf vom Minarett der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee ab. Es brauche zuerst eine öffentliche Diskussion zum Gebetsruf, erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).

Unterschiedlich ist auch die Häufigkeit der erlaubten Gebetsrufe: Die baden-württembergische Stadt Spaichingen zum Beispiel ließ den Muezzinruf nur einmalig zu Beginn des Ramadans zu, während er in Rottenburg am Neckar an jedem Abend im Fastenmonat zu hören ist.

Rechtlich gesehen ist ein Muezzinruf per Lautsprecher prinzipiell erlaubt, allerdings müssen im Einzelfall verschiedene Grundrechte und Interessen abgewogen werden, sagt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe. Dazu zählt beispielsweise der Schutz vor Lärm, der Ort oder die Tageszeit. Es gehe um Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch negative Religionsfreiheit - also das Recht, nicht mit Religion konfrontier.

(ham)
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