Prozess in Münster Mindestgröße für Polizei-Bewerber ist rechtswidrig

Münster · Die NRW-Polizei darf nicht vorschreiben, dass männliche Bewerber eine Mindestgröße von 1,68 Meter haben müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Ein 32-Jähriger aus Essen hatte geklagt.

 Der Kläger aus Essen sitzt im Oberverwaltungsgericht in Münster.

Der Kläger aus Essen sitzt im Oberverwaltungsgericht in Münster.

Foto: dpa, gki jai

Der Kläger ist 1,66 Meter groß. Laut Erlass des NRW-Innenministeriums müssen männliche Bewerber für den Polizeidienst aber mindestens 1,68 Meter groß sein, weibliche Bewerber mindestens 1,63 Meter. Mit einem Hinweis auf diese Regelung bekam der Essener auf seine Bewerbung bei der Polizei eine Absage.

Der Erlass des Innenministeriums zur Mindestgröße von Polizisten sei rechtswidrig, entschieden die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Damit haben nun auch kleinere Männer eine Chance, bei der Polizei genommen zu werden.

Laut OVG könnte allenfalls das Landesparlament per Gesetz eine Regelung erlassen, die für männliche und weibliche Bewerber unterschiedliche Mindestgrößen festlegt. Ein Erlass der Regierung sei jedenfalls nicht ausreichend.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem 32-jährigen Kläger aus Essen bereits Recht gegeben, das Land hatte dagegen Berufung eingelegt. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.

Der Kläger soll nun womöglich noch in diesem Jahr die Ausbildung bei der Polizei beginnen können, sagte ein Sprecher des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten bei der Polizei Nordrhein-Westfalen.

(lsa)
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